Erstellt am 27.03.2014 um 17:08 Uhr von petrus
Habt ihr 'nen guten Anwalt zur Hand, der Euch auch mal für wenig Geld hilft?
Dann Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf Zurverfügungstellung der Briefmarken beim Arbeitsgericht beschließen...
Falls ihr keinen Anwalt findet, der Euch auch bei ca. 120€ Streitwert (1,45 € Porto hin + 60 ct. Rückporto mal ca. 60 Briefwähler) hilft, könnt ihr auch selbst zur Rechtsantragsstelle des ArbGerichts gehen, die Euch bei der Formulierung helfen. Verfügungsgrund ist natürlich die zwingende Einhaltung der im Wahlausschreiben genannten Fristen.