Erstellt am 25.03.2014 um 13:59 Uhr von Rapper
Ne Freistellung kann auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden, wenn alle BRM anwesend sind und die Notwendigkeit besteht. Die Freistellungen müssen nicht alle auf der konstituierenden Sitzung beschlossen werden.
MfG
Erstellt am 25.03.2014 um 14:52 Uhr von gironimo
Waren denn bei der konstituierenden Sitzung nicht alle BR anwesend? Stand denn auf der Tagesordnung dieser Sitzung, dass auch über Freistellung abgestimmt wird? wann habt Ihr denn mit dem AG beraten?
Erstellt am 25.03.2014 um 15:00 Uhr von Pjöööng
Früher hätte ich geantwortet dass in der konstituierenden Sitzung gar nicht über Freistellungen Beschluss gefasst werden kann.
Seit zwei Monaten ist ja auch das möglich.
Allerdings klingt mir der Beitrag so als würde dieser BR die Auffassung vertreten, dass der Vorsitzende und der Stellv automatisch freigestellt seien. Dem ist mitnichten so.
Erstellt am 25.03.2014 um 15:20 Uhr von goose
@rapper, waren alle br-mitglieder auf der konstituierenden Sitzung anwesend, auf der tagesordnung allerdings waren nur die wahl des vorsitz und stellv. aufgelistet, deswegen haben wir die 3. freistellung erst paar tage später durchgeführt.
@pjöööng, gab keine gegenkandidaten für die oberhäuptlinge:-)
Erstellt am 26.03.2014 um 09:18 Uhr von Rapper
Die Wahl des BRV und Stellv. BRV geht ja nur, wenn das als TOP in der Einladung drin steht.
Als weiterer TOP muss dann auch Zwangsläufig "Wahl der Freigestellten BRM" mit auf der Einladung stehen. Ist das nicht der Fall, kann dieser Punkt nur mit auf die Tagesornung genommen und auch darüber abgestimmt werden, wenn alle anwesenden BRM damit Einverstanden sind.