Erstellt am 23.03.2014 um 10:55 Uhr von Rattle
Hallo,
nö, da gibt es nichts.
es sollten mehr kandidaten geworben werden, es braucht ja auch ersatzmitglieder.
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 11:00 Uhr von derwisch
Hallo Rattle,
sind aber tolle Aussichten, oder?
MfG
derwisch
Erstellt am 23.03.2014 um 11:11 Uhr von Rattle
Hallo,
ja, demokratie tut weh. ihr hättet im vorfeld besser agieren sollen.
immerhin könnte der mitarbeiter wenn er den gewählt wird überstimmt werden bei beschlüssen im BR.
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 11:17 Uhr von derwisch
Überstimmt wird er mit Sicherheit.
Nur könnte er dann beim GF "petzen" und wir hätten dann mit Konsequenzen zu rechnen (Mobbing).
Agiert haben wir im Vorfeld genug. Nur wenn der MA vom GF immer "eingelullt" wird, und Tatsachen verdreht werden (was wir dann leider nur "hintenherum" erfahren) kann man nicht mehr viel reißen.
Erstellt am 23.03.2014 um 11:28 Uhr von Rattle
Hallo,
das mit dem petzen ist auch nicht so einfach, der BR hat eine geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG, falls das einem BR-mitglied schnuppe ist, kann er auch mit freiheitsstrafe belegt werden, § 119 BetrVG.
also immer ruhig blut und schulungen besuchen wenn ihr denn gewählt seit.
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 12:06 Uhr von blackjack
##der BR hat eine geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG##
Geh mal in dich und erklär mal...
Erstellt am 23.03.2014 um 13:05 Uhr von Rattle
Hallo, blackjack
du hast natürlich recht, der § 79 gilt für den BR, wenn der ArbG geheimnisse preis gibt.
bringe da den § 23 BetrVG ins spiel, wenn ein BR-mitglied grobe verstöße begehen würde, was natürlich reine speckulation ist, da der BR noch nicht gewählt ist und niemand die situation beurteilen kann ob da was dran ist mit dem petzen und was weiter gegeben wird, an den ArbG.