Moin moin zusammen.

Gibt es eine Rechtsprechung - Wahlordnung die besagt wie das Wahlergebnis ausgehängt werden muss? Momentan ist es so, dass der neu gewählte namentlich steht (ausgehängt ist) aber nicht entsprechend der Wahlausgang sondern ziemlich willkürlich. Muss detailliert dargestellt werden, beispiel XY - 120 Stimmen, etc?
Klar, dazu gibt es einen Hinweis, dass alle notwendigen mit den Wahlausgang zur Besichtigung in den BR-Büro parat steht.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß,
Mamoulian