Haben uns auch grad mit der Frage beschäftigt :-) die Amtszeit endet erst mit Ablauf der 4 Jahre.
Also Beispiel ihr habt am 12.04.2010 gewählt dann geht die Amtszeit des jetzigen BRs bis zum 12.04.2014.
Erst dann dürfen die neugewählten Betriebsräte ihr Amt ausüben.
Erstellt am 18.03.2014 um 15:24 Uhr von gironimo
siehe auch § 21 BetrVG. Da stehen die verschiedenen Möglichkeiten drin.
Erstellt am 18.03.2014 um 16:22 Uhr von pillepalleTR
Die Antwort von moreno ist falsch: wenn überhaupt, endet die Amtszeit nicht mit dem Wahltag, sondern mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Ansonsten: Es kommt darauf an! (siehe Antworten von Kölner und gironimo)
Erstellt am 18.03.2014 um 18:37 Uhr von Globus
@pillepalle...
obwohl das eine ereignis schon mit dem anderen im unmittelbaren zusammenhang liegen könnte ;-)
Also hätte eigentlich die Frage lauten müssen:
Wann wurde gewählt, und wann wurde das Wahlergebnis veröffentlicht - dann, und nur dann kann man diese Frage richtig beantworten!!!
Erstellt am 18.03.2014 um 19:13 Uhr von Moreno
Nein Pillepalle was Du schreibst stimmt nicht! Durch die Wahl endet nicht die Amtszeit des alten Betriebsrates diese läuft vier Jahre!
Erstellt am 18.03.2014 um 19:25 Uhr von Globus
erstens, hat pillepalle das nciht geschrieben - und zweitens, hast auch du mitunter nicht recht ;-)
Erstellt am 18.03.2014 um 19:29 Uhr von pillepalleTR
Zitat §21 BetrVG:
"Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats."
Also ich kann suchen und suchen, ich finde leider nirgends den Begriff "Wahltag" oder "Tag der Stimmabgabe" o.ä.. Dafür stolper ich zweimal über "Bekanntgabe des Wahlergebnisses". Gar merkwürdig, nicht wahr?!?
Aber du hast Recht: ich hätte eine Pauschalbewertung deiner Antwort so nicht geben dürfen, sondern etwas präziser sein müssen.
1.) Deine Aussage "Also Beispiel ihr habt am 12.04.2010 gewählt dann geht die Amtszeit des jetzigen BRs bis zum 12.04.2014. " ist falsch.
2.) Die Aussage "die Amtszeit endet erst mit Ablauf der 4 Jahre." KANN richtig sein...nochmal: siehe Kölner und gironimo...wahlweise auch eine Kommentierung zum BetrVG.
3.) zum Rest
a)"Haben uns auch grad mit der Frage beschäftigt :-)" kann ich nichts sagen, da mir die Belege dafür fehlen - vermutlich hast du aber damit Recht
b) und "Erst dann dürfen die neugewählten Betriebsräte ihr Amt ausüben." macht in diesem fehlerhaften Kontext wenig Sinn.
Erstellt am 18.03.2014 um 19:30 Uhr von Moreno
Na Globus Du sagst also die Amtszeit läuft keine vier Jahre?
Erstellt am 18.03.2014 um 19:36 Uhr von pillepalleTR
@Globus:
"obwohl das eine ereignis schon mit dem anderen im unmittelbaren zusammenhang liegen könnte ;-)"
Ja, das sehe ich auch so. Wobei "unmittelbar" ein dehnbarer Begriff sein könnte. ;)
Man stelle sich vor, bei einem großen Gremium lehnt ein gewähltes Mitglied am letzten Tag der Frist die Wahl ab. Und die nächsten 4-5 Nachrücker auch....schon haben wir zwischen Wahltag und Bekanntgabe des Wahlergebnisses z.B. 5x3 Tage liegen. (Ich geb zu sehr theoretischer Fall, aber nicht undenkbar.)
Erstellt am 18.03.2014 um 20:03 Uhr von Globus
@moreno
Ja genau das sage ich.. Mitunter läuft die keine vier Jahre...
@pillepalle
was sollen mir diese Worte sagen...?
Erstellt am 18.03.2014 um 20:10 Uhr von Moreno
Also angenommen die Wahl ist am 24.3 die Amtszeit läuft bis zum 11.4 inzwischen kommen mehrere Personalsachen auf den Tisch wer ist jetzt zuständig der Alte oder der Neue BR? P.S. Unser Verdi Fritz sagt der Alte Br
Erstellt am 18.03.2014 um 20:13 Uhr von pillepalleTR
@Globus: also wenn du es nicht weißt, vergiß es einfach...
Erstellt am 18.03.2014 um 20:17 Uhr von pillepalleTR
@Moreno: du gibts dir die Antwort doch selbst: "die Amtszeit läuft bis zum 11.4."
Wenn dem wirklich so ist, hat der Verdianer wohl Recht. (Obwohl er derzeit möglicherweise im Streik ist.)
Der am 24.3. gewählte BR darf sich dann um die neuen, frischen Personalsachen kümmern, die nach dem 11.4. (falls an dem Tag tatsächlich die Amtszeit des alten endet...) angeliefert werden. Die sind dann auch nicht so abgehangen.
EDIT:
also ich persönlich bezweifel nach wie vor, dass die Amtszeit des alten BR am 11.4. endet....denn für mich klingt das bisher Geschriebene so, als ob am 12.4. gewählt(!) wurde...
aber is ja auch egal, solange sich keiner (gerichtlich) beschwert....
Erstellt am 18.03.2014 um 20:18 Uhr von nicoline
*Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats. Endet diese mit dem Wahltag oder mit der konstituierenden Sitzung?*
Gironimo und Kölner haben hier die einzig richtigen Antworten gegeben.
Globus,
auch mit der Beantwortung dieser Frage
*Wann wurde gewählt, und wann wurde das Wahlergebnis veröffentlicht*
kannst Du nicht automatisch die richtige Antwort auf die Frage von cafex geben.
Eher hätten die Fragen dann lauten müssen:
1. Wann wurde das erste mal ein Betriebsrat gewählt und wann wurde dessen Wahlergebnis bekannt gegeben?
2. Gab es danach Wahlen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1-5
Erstellt am 18.03.2014 um 20:23 Uhr von pillepalleTR
@nicoline: kannst du wenigstens bestätigen, dass der Wahltag(!) generell nichts mit dem Ende der Amtszeit zu tun hat?
Erstellt am 18.03.2014 um 20:39 Uhr von Farce
Wird Nicoline bestimmt können. Ich auch!
Aber nochmals zum Thema.
Ist ja soweit alles Roger in Kambodscha……aber einen Irrläufer gibt es bei dir doch noch.
Werden Fristen nach Arbeitstagen berechnet (z.B. Ablehnung der Wahl durch einen Gewählten nach § 17 Abs. 1 WO), kommt es darauf an, wie viele Wochentage im Betrieb üblicherweise gearbeitet wird. In Betrieben mit einer Fünf-Tage-Woche ruht die Frist am Samstag und Sonntag, in Betrieben mit Sechs-Tage-Woche ruht die Frist nur am Sonntag und in Betrieben in denen regelmäßig sieben Tage die Woche gearbeitet wird, zählen Sonn- und Feiertage bei der Fristberechnung mit.
Also nicht 5x3 sondern 5x?.
Edit:
Dazu kommt noch der Zeitraum der schriftlichen Benachrichtigung. Der auch ohne ein Schuldhaftes verzögern, ein paar Tage dauern kann.
Und da wir ja gerade bei der Theorie sind.
Was passiert eigentlich, wenn der WV vor Bekanntgabe der Wahl verunfallt und alle im Koma liegen? Ersatzmitglieder gibt es auch keine.
Ab wann ist dann der neue BR in Amt und Würden?
Erstellt am 18.03.2014 um 20:40 Uhr von Globus
ja nicoline, du hast zumindest verstanden worauf ich hinaus wollte - und ja - ich hätte noch weiter schreiben können, aber selbst mit meinem einlass wurden hier wohl ein paar überfordert ;-)
Aber ich gebe dir selbstverständlich vollumfänglich recht!!!
Erstellt am 18.03.2014 um 20:49 Uhr von nicoline
*kannst du wenigstens bestätigen, dass der Wahltag(!) generell nichts mit dem Ende der Amtszeit zu tun hat?*
Hmmm, lass mich mal überlegen: ich würde eher sagen dass der Wahltag *grundsätzlich* nichts mit dem Ende der Amtszeit zu tun hat. Wie wir aber ja alle wissen, gibt es von *grundsätzlich* immer Ausnahmen.
Gesetzt den Fall, es gibt eine vormittägliche Wahlzeit, Auszählung am Mittag, alle Kandidaten aller Listen haben im Wahllokal oder schriftlich verbindlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen........ dann, ja dann, wäre die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses eines § 13 Abs. 2 BR am Wahltag möglich.
Aber, wie gesagt, das wäre die Ausnahme von grundsätzlich ;-))
Erstellt am 19.03.2014 um 09:22 Uhr von pillepalleTR
@nicoline: d'accord!
streiche "generell" setze "grundsätzlich"
Was kann die deutsche Sprache doch so schön sein....
@Farce: danke für den Hinweis mit den Arbeits(!)tagen. Diese Kleinigkeit ist mir tatsächlich durchgegangen.