Erstellt am 14.03.2014 um 10:35 Uhr von Pjöööng
Der Wahlvorstand darf keine bestimmten Formulare vorschreiben. Jede Liste die die im Gesetz und der Wahlordnung genannten Kriterien erfüllt, muss vom Wahlvorstand zugelassen werden.
Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, darüber Einzelauskunft zu geben, ob und welche Listen bereits abgegeben wurden.