Erstellt am 13.03.2014 um 07:54 Uhr von dinoli
Für denBetriebsausschuss schau im Betr VG § 27. Es kommt auf die größe des BR an.
Die Freistellung ist im §38 Betr VG geregelt.
Erstellt am 13.03.2014 um 09:27 Uhr von gironimo
Du fragst sicherlich danach, wer Anspruch auf die Plätze hat. Werden von den Listen verschiedene Wahlvorschläge für den Betriebsausschuss und der Freistellung gemacht, wird gewählt und nach dHondt die Sitzverteilung berechnet. Wobei ja bei dem BAS der BRV und stellv. automatisch im Ausschuss sind.
Erstellt am 13.03.2014 um 17:27 Uhr von Easyeasy
Vielen Dank für die Antworten, aber leider ist da noch was.
Beispiel : Liste 1 hat 50 Personen, Liste 2 nur 2 Personen
Frage : wenn die Liste 2 per eigene Liste sich Freistellen möchte, kann die Liste 1 eine 3. Liste erstellen ?
Und kann das auch auf die Betriebsausschuß Wirkung haben ?
Info : Gremium besteht aus 27 Ordentlichen BR
Erstellt am 13.03.2014 um 18:33 Uhr von Nubbel
das wäre ein 52köpfiger betriebsrat?
Erstellt am 15.03.2014 um 15:29 Uhr von gironimo
Liste 1 schlägt Kollege A, B, C,D und E vor. Liste 2 schlägt Kollege F und G vor. Nun wird im Gremium abgestimmt.
Listenvorschlag 1 erhält 25 Stimmen, Liste 2 erhält 2 Stimmen. Zu vergeben sind 5 BAS-Positionen (BRV und Stellv. sind ohnehin im Ausschuss).
Liste 1
25:1 = 25
25:2 = 12,5
25:3 = 8,3
25:4 = 6,25
25:5 = 5
Liste 2
2:1 = 2
2:2 = 1
Bei diesem Stimmenverhältnis geht die Liste 2 leer aus.
Freistellung geht nur per Beschluss des ganzen Gremiums. Aber alles nicht so schlimm. Ihr habt ja jeder für Euch den Freistellungsanspruch im erforderlichen Umfang aus dem § 37 BetrVG.