Erstellt am 12.03.2014 um 19:07 Uhr von ichdu
kann mir mal einer helfen ?
Erstellt am 12.03.2014 um 19:19 Uhr von Nubbel
habt ihr nur hellseher im wahlvorstand? oder woher soll er wissen wieviele listen kommen, wer alles mehrfach unterschrieben hat, und ob alle listen vor ende des annahmeschlusses schon da sind?
jetzt hat er alle, prüft und wird den listenführern bescheid geben.
Erstellt am 12.03.2014 um 19:19 Uhr von pillepalleTR
Uhrenvergleich: 19:19 Uhr
Erstellt am 12.03.2014 um 19:29 Uhr von ichdu
Sorry, hab doch geschrieben gestern war Annahmeschluss der Listen. Dort wurden 2 Listen eingereicht. Nun sagt der Wahlvorstand, die die beiden listen ihre Stützunterschrift gegeben haben, haben nach dem Annahmetermin noch drei tage zeit sich zu entscheiden welche Liste sie nun unterstützen wollen.
Verstehe jetzt nicht ganz das mit der Hellseherei.
Erstellt am 12.03.2014 um 19:36 Uhr von Enzoklopädie
Also Punkt 1 - nein die Wahl muss natürlich nicht neu eingeleitet werden. Punkt 2 - Wenn die Listen mehr Stützunterschriften haben als notwendig, streicht der WV einfach die doppelten und gut ist es, wenn nach Streichung nicht mehr genügend Unterschriften da sind, wird der WV die Listenführer informieren
Erstellt am 12.03.2014 um 20:59 Uhr von nicoline
Rattle,
wem hast Du geantwortet? ;-))
Erstellt am 12.03.2014 um 21:14 Uhr von Kölner
Nene enzo.
Im Zweifel werden die stützer der zuerst eingereichten liste gewertet. Die auf den anderen wird gestrichen.
Erstellt am 12.03.2014 um 21:21 Uhr von ichdu
Erstellt am 13.03.2014 um 09:50 Uhr von gironimo
Das mit der Prüfung der Unterschriften nach Annahmeschluss ist schon o.k. Die Frage ist tatsächlich was passiert, wenn die Unterzeichner sich in der Weise äußern, dass nicht mehr genügend Unterschriften auf beiden Listen vorhanden sind. Dann wären beide Listen ungültig. Die Wahl müsste deshalb nicht abgebrochen werden. Aus meiner Sicht müsste der WV dann darauf erkennen, dass keine Wahlvorschläge vorliegen und eine Nachfrist von einer Woche setzen.
Dann kommen die Vorschläge neu und hoffentlich dieses Mal richtig.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:29 Uhr von rolfo
Nein Gironimo, das wäre dann ein heilbarer Mangel,. der innerhalb von 3 Arbeitstagen behoben werden kann.
Ursprünglich waren ja die erforderlichen Stützunterschriften da, der Listenführer kann vorab nicht wissen dass Stützer mehrfach unterschrieben haben, nach Klärung für welche Liste die Stützunterschrift gilt werden die bei der anderen gestrichen und der Mangel kann behoben werden
Erstellt am 13.03.2014 um 12:05 Uhr von Nubbel
nur fürs protokoll:
Hätte dies nicht auch bis zum Annahmeschluss erledigt sein müssen.
das war deine frage. und das geht nicht ohne glaskugel.