Erstellt am 09.03.2014 um 15:21 Uhr von newlady
Es ist doch alles z. Zeit im grünen Bereich.
Wenn der BR in der nächsten Zeit nach Beginn der Amtszeit (1 Monat bis 4 Jahre) einen so großen Schwund hat, dann müsst Ihr Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 09.03.2014 um 16:48 Uhr von wischwasch
Du kannst ja mal den § 13 Abs. 2 BetrVG lesen.
Bei zu wenig Kandidaten gilt § 11 BetrVG.