Sind Mitarbeiter einer Betriebsstätte im Ausland (in unserem Fall Österreich) berechtigt an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Die Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag von der Betriebsstätte Österreich.
Erstellt am 07.03.2014 um 10:07 Uhr von gironimo Wenn die Mitarbeiter einen Vertrag mit der Österreichischen Niederlassung haben und dort auch arbeiten, sind sie nicht in Deutschland wahlberechtigt.