Hallo Kollegen,

die Geschäftsleitung hat Einspruch gegen die Wählerliste, sowie die Ermittlung der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter erhoben. Es geht hier um die 200er Grenze. Die 14 Tagefrist endet am 14.03.2014. Meine Frage ist jetzt: Sollte der Wahlvorstand feststellen, dass die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nicht 9, sondern 7 ist, kann die Wahlausschreibung einfach bis zum Ablauf der Frist geändert werden, oder muß ein neues Wahlausschreiben mit neuen Fristen erstellt werden?
Danke im vorraus für Antworten