Wann Aushang Wahlvorschläge
Hallo Abend.
Also unser Wahlvorstand hat das wahlausschreiben am 24 2.14 rausgehängt.
Nun können wir ja in der zwei Wochen Frist die Wahlvorschläge einreichen.
Also bis 11.3.14.
Ab dem 12.3.14 will der Wahlvorstand die Listen öffentlich machen.
Meine Frage hat sich daran was geändert.
Als ich das vor vier Jahren gemacht habe , konnten diese Listen erst nach Auslosung der ordnungsnummern eine Woche vor der Wahl öffentlich gemacht werden.
Können nun die Listen früher ausgehangen werden?
Community-Antworten (2)
04.03.2014 um 20:42 Uhr
Ordnungsnummer ja. Die Frist von einer Woche darf man überschreiten aber nicht unterschreiten
04.03.2014 um 21:31 Uhr
Wenn einen Tag nach Fristende für die Einreichung der Vorschlagslisten die Ordnungsnummern schon ausgelost sind (vielleicht sitzt man ja Tür an Tür mit sämtlichen WV-Mitgliedern und Listenvertretern, wer weiß), kann auch gleich die Bekanntmachung der Vorschlagslisten erfolgen.
Die Wochenfrist für diese Bekanntmachung ist eine Mindestfrist, die man überschreiten darf. Man darf (und sollte) die Bekanntmachung so zeitig wie möglich machen, spätestens jedoch eine Woche vor Stimmabgabe.
In der Zwischenzeit bastelt man die Stimmzettel, Wahlumschläge und den ganzen Briefwahlkram ...
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