Erstellt am 03.03.2014 um 14:34 Uhr von Aidan
Der WV hat die Gewählten zu informieren, die dann drei Tage Zeit haben, um abzulehnen. Erfolgt keine Ablehnung, ist angenommen. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich, beendet aber Frist für den WV vorzeitig.
Ersatzmitglieder müssen nicht sofort informiert werden, mein Fitting sagt aber, dass es zweckmäßig ist.
Deshalb wäre mein Vorschlag an den WV sämtliche Ersatzmitglieder über ihre mögliche(!) Wahl zu informieren und die Frist zur Ablehnung für alle gleichzeitig zu setzen.
Drei Tage wisst ihr dann, wer BR ist.
Faszinierend wäre jetzt die anscheinend nicht ganz unwahrscheinliche Situation, wenn die Anzahl der Nicht-Ablehner kleiner wird als der zu wählende BR oder am Ende überhaupt keiner mehr da ist.
Ich spekulier jetzt mal und sag im ersten Fall (zu wenige Gewählte), dass dann der jeweils kleinere ungeradzahlige BR zustande kommt.
Im zweiten Fall (kein Gewählter mehr da) ist die Wahl nicht beendet, der Wahlvorstand fängt von vorn an? Oder stellt er fest, dass kein BR zustande kam? Ich finde nix dazu.
Erstellt am 03.03.2014 um 14:43 Uhr von gironimo
>Zur Info, unser Betrieb wollte keinen Betriebsrat< Du meinst der Arbeitgeber - oder?
Einer nach dem anderen sagt ab? Frage doch mal beim Arbeitgeber, was er es sich kosten lässt, dass Du auch ablehnst (entschuldige, schwarzer Humor).
Im Fall der Fälle wäre tatsächlich eine Neuwahl fällig. Aber dazu sollte ein neuer WV her.
Ich denke, dass der AG darauf baut, dass sich dann nicht genügend Kandidaten zur BR-Wahl finden. Davon würde ich mich aber nicht abschrecken lassen. Notfalls wird eben ein kleinerer BR gewählt (§ 11 BetrVG).
Erstellt am 03.03.2014 um 20:51 Uhr von pemahu
Drei Tage nach der Wahl ist alles klar: soviele wie von den Gewählten abgelehnt haben, müssen Nachrücken. "Einer nach dem anderen sagt ab" geht gar nicht! Wer innerhalb der Dreitagesfrist nicht abgesagt hat, ist gewählt!!!
Vorhandene Ersatzvertreter von der Zahl gegenüber den innerhalb von 3 Tagen nicht annehmenden ausreichend -> BR existiert.
Vorhandene Zahl der Ersatzvertreter geringer als die Zahl der Ablehner (nur innerhalb der drei Tage!) : keine Ahnung, was das bedeutet!
Nachrücker sind nicht gewählt, werden somit auch nicht gefragt, es gibt keine Dreitagesfrist. Sie können nicht ablehnen! Sie können nur als Mitglieder des BR zurücktreten.
Wenn zu viele zurücktreten (die BR Größe fällt unter die im Wahlausschreiben stehende Zahl) gab es trotzdem zunächst einen Betriebsrat, der dann - mit zu wenigen Leuten - kommissarisch weitermachen kann und umgehend einen neuen WV bestimmen muss zwecks Neuwahl.
Erstellt am 03.03.2014 um 20:57 Uhr von Kölner
Falsch pemahu
Die BRMs werden der Reihe nach gefragt und immer haben sie 3 Tage zeit...
Erstellt am 04.03.2014 um 13:16 Uhr von pemahu
@Kölner
kannst Du Deine Aussage belegen? Ich war mir sicher, es zu meiner Zeit als WV so gelesen zu haben, wie ich es schrieb, habe aber leider die Quelle nicht notiert!
Erstellt am 04.03.2014 um 13:25 Uhr von Kölner
Da hatte ich im Fitting und Däubler (der ausdrücklich vor einem längeren Prozess warnt) nachgeschaut. Jedes gewählte BRM hat nach der Wahl 3 Tage. Nimmt eines davon die Wahl nicht an, kommt es dazu, den nächsten gewählten zu fragen. Wieder mit drei Tagen zeit.
Erstellt am 04.03.2014 um 13:28 Uhr von Pjöööng
Wer die Wahl nicht annimmt, der wird so behandelt als hätte er gar nicht kandidiert. Das ist der Unterschied zwischen Wahl nicht annehmen und zurücktreten. Wenn jemand nicht kandidiert hätte, dann wäre das nächste Ersatzmitglied direkt gewählt worden und bekommt daher auch drei Tage Zeit die Wahl anzunehmen.
Erstellt am 04.03.2014 um 13:35 Uhr von Kölner
Pjöööng. Danke. So wollte ich es, habe es aber nicht, erklären wollen.