Freistellung
muss bei jeder br wahl die freistellung der betreffenden personen beantragt werden bzw wie geht man vor wenn die freigestellten selbstverständlich davon ausgehen wiedergewählt zu werden bzw dieses auch von den anderen gewählten br mitgliedern dieses mehr oder weniger verlangen .oder muss die freistellung eig bei jeder wahl neu beantragt werden auch wenn es die gleichen personen sind
Community-Antworten (1)
27.02.2014 um 15:58 Uhr
Hallo,
neue wahlperiode= neue freistellungen wählen §38 BetrVG
MFG
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