Erstellt am 27.02.2014 um 10:59 Uhr von dersensenmann
Moin Louis,.
was für eine Präsentation meinst Du?
Während der Arbeitszeit hat man seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört nciht die Vorbereitung einer Vorschlagsliste.
Gruß
Frank
Erstellt am 27.02.2014 um 11:02 Uhr von Aidan
Selbstverständlich darf eine Liste ihre Präsentation selbst gestalten.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sich für diesen oder andere Zwecke fotografieren lassen will.
Den Wahlvorstand geht es nichts an, ob und wie sich die Liste oder sonstwer irgendwo präsentiert.
Da die Vorbereitung der Liste keine zwingend notwendige Tätigkeit zur Wahl ist, ist das keine Arbeitszeit, sondern Freizeit.
Interessant (wenn auch nicht gefragt) ist, dass der Arbeitgeber solche Präsentationen (Wahlkampf einer Liste oder Aufforderung zur Wahlteilnahme durch den WV) dulden muss, solange er nicht beweisen kann, dass hierdurch seine betrieblichen Abläufe unzumutbar gestört werden.