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Frage zur Wertung einer Stimme

T
Tortenstück
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben gestern die Wahl ausgezählt und einen leeren Stimmzettel dabei gehabt. Wie wird dieser gezählt? Als Enthaltung oder als ungültig?

1.62508

Community-Antworten (8)

H
Hartmut

22.02.2014 um 10:41 Uhr

Hallo Tortenstück, das klingt mir nach Listenwahl, ich nehme das mal an. Es muss also GENAU ein Kreuz da sein pro Zettel. Alles andere, also auch zu wenige Kreuze, ist ungültig.

Gezählt wird diese Stimme allerdings zur Wahlbeteiligung.

K
Kölner

22.02.2014 um 10:43 Uhr

Wenn man den anderen Fred aufmerksam liest, dann muss von Persönlichkeitswahl ausgegangen werden. Ich würde den Zettel als Enthaltung werten.

G
gironimo

22.02.2014 um 10:47 Uhr

... aber ist doch eigentlich egal.

Die WO fordert, die auf die Listen bzw. Kandidaten entfallenden Stimmen zu ermitteln. Alle anderen - ob man sie nun als Enthaltung oder ungültig ansehen will - spielt keine entscheidende Rolle mehr. Sie werden zusammengerechnet der Wahlbeteiligung zugezählt und fertig...

oder?

K
Kölner

22.02.2014 um 10:52 Uhr

Die Frage wäre, wie es veröffentlich werden sollte; zB in der VÖ des Wahlergebnisses.

A
ActionHero

22.02.2014 um 11:31 Uhr

Seit wann gibt es bei einer BR-Wahl beim aktiven Wahlgang eine Enthaltung?

Ich wähle oder lasse es sein. Zu einer BR-Wahl zu gehen, um mich zu enthalten, kann keinem etwas bringen, da ja auch niemand weiß, wer sich hier enthalten hat. Ich meine Meinung also ins Nirvana geschickt habe.

Und wenn ich meine Stimme nicht abgebe, habe ich auch nichts gewählt und die Stimme hat nur noch einen statistischen Wert und taucht dann höchstens noch als ungültig irgendwo auf.

K
Kölner

22.02.2014 um 12:13 Uhr

Ach Riedo, der von einer Baustahlfirma in der Schweiz angeschrieben wurde...

Du hast ganz offensichtlich die Grundlagen von demokratischen Wahlen und Wahlvorgängen noch nicht verstanden.

Aber ich kläre Dich gerne in dieser Hinsicht auf: Wenn ich BEWUSST einen leeren Stimmzettel abgebe, dann muss das nicht zwangsläufig, die von Dir ins Spiel gebrachte Dummheit des Wählers beinhalten! Es kann nämlich auch bedeuten, dass ich KEINEM dieser Kandidaten zutraue, ein würdiges BRM zu sein. Darum frage Dich doch auch einmal, Riedo, ob sich nicht manch einer in Deinem Betrieb wünscht, Deinem Fürstentum mal ne Alternative und damit die Stirn zu bieten indem er einen leeren Stimmzettel abgibt.

BTW: Laut Deiner Aussage gibt es aktive Wahlgänge. Was wäre denn Deiner Meinung nach ein passiver Wahlgang? (Ich darf das auch Fragen, ich habe meinen Anwalt gefragt!)

A
ActionHero

22.02.2014 um 13:35 Uhr

Mein lieber kleiner Kölner Stressfaktor. Ich bin jetzt echt am Überlegen, ob du mir so langsam leidtun solltest. Es ist nun wirklich nicht meine Art, anderen unbedingt Schmerzen bereiten zu wollen. Aber scheinbar brauchst du das, wie andere ihre Kippen.

Wenn ich hier schon beigehe und andere als Unsinn postende bezeichne, sollte ich besser nicht beigehen, dieses noch zu übertreffen.

Wenn das auch ein Däubler meint, kannst du ja auch bestimmt den genauen Fall benennen. Das meint er zwar an mehreren stellen, die zwar auch etwas mit einer Wahl zu tun haben, aber komischerweise nicht bei der BR-Wahl.

Ist es Absicht oder nur ein Versehen, hier wirklich Substantives zu unterschlagen?

Ungültig sind Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt. (§ 11 Abs. 4 WO bzw. § 20 Abs. 3 WO). So auch § 15 (4)(3) BPersVWO und so gut wie auch alle Sonstigen WO. Unzweifelhaft wäre es hier, wenn die Wahlmöglichkeit der Enthaltung auf dem Stimmzettel vorhanden wäre. Ist sie es nicht, kann es alles Mögliche bedeuten, nicht aber in jedem Fall eine Aussage zur Wahl.

Und da du ja so viel Ahnung von demokratischen Wahlen und Wahlvorgängen hast und andere gerne aufklärst, wäre es natürlich nicht schlecht, auch dafür zu sorgen, hier dann auch die entsprechende Substanz zu besitzen. Da dieses leider gegenwärtig nicht der Fall ist, bin ich dir gerne behilflich, diese auch noch nachträglich zu erlangen. Daher hier einwenig Nachhilfe. Diese ist ausnahmsweise heute auch einmal kostenlos!

Dieses dürfte auch ein Kölner noch Verstehen: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html

Auch hier wird unser Kölner vielleicht noch etwas Schlauer: http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/stimmenthaltung/020.html

Für den Anfang sollte es erst einmal reichen. Nicht, dass ich mich auch noch dem Vorwurf einer geistigen Überlastung Dritter vorwerfen lassen muss.

„Laut Deiner Aussage gibt es aktive Wahlgänge. Was wäre denn Deiner Meinung nach ein passiver Wahlgang?“ Auch hier bin ich bereit, deiner ev. verirrten Fantasie einwenig auf die Sprünge zu helfen.

Diese jetzt bitte nicht mit dem Wahlrecht oder einer Wählbarkeit verwechseln. Hier bezieht es sich eher auf das wirklich Ablaufende Leben. Ich also Aktiv an der Wahl teilnehme, indem ich mein Stimme abgebe. Passiv dann natürlich, indem ich im Hintergrund lauere und darauf warte zu erfahren, wie viel leere Stimmzettel mir zugeordnet werden.

Ich hoffe jetzt inständig, dass zumindest dieser Wochentag, dir eine kleine Erhellung gebracht hat. In diesem Sinne, dein dir stets behilflicher Riedo…… Alllias ActionHero

K
Kölner

22.02.2014 um 17:07 Uhr

Idiotische antwort

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