Hallo in die Runde. Ich brauche mal wieder Rat und Hilfe, da ich mit unserem Wahlvorstand nicht einer Meinung bin.
In unserem Unternehmen wird per Briefwahl gewählt (postlagernd).
Wenn am Stichtag die Unterlagen von der Post abgeholt wurden, sollen sie über Nacht in einem Raum stehen bleiben und erst am nächsten Tag sollen die Umschläge geöffnet werden und die Stimmzettel sollen erst am nächsten Tag-nach dem Stichtag- in die Urne! Aus meiner Sicht muss das aber doch "unverzüglich" geschehen ,nämlich direkt nach Abholung von der Post. Zu diesem Raum hat mindestens noch der Hausmeister Zugang (und der ist nicht mal wahlberechtigt)
Es gibt auch keinen richtigen Grund warum wir nicht gleich Nägel mit Köpfen machen. Ich möchten die Wahlunterlegen sofort öffnen und die Stimmzettel in die Wahlurne stecken , denn dafür ist die doch da!?!
Wie seht ihr das? Gibt es vielleicht §§ ,Urteile; Rechtssprechungen, was mir weiter hilft oder liege ich doch falsch..