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Umgang mit Wahlunterlagen

E
erlemaga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde. Ich brauche mal wieder Rat und Hilfe, da ich mit unserem Wahlvorstand nicht einer Meinung bin. In unserem Unternehmen wird per Briefwahl gewählt (postlagernd). Wenn am Stichtag die Unterlagen von der Post abgeholt wurden, sollen sie über Nacht in einem Raum stehen bleiben und erst am nächsten Tag sollen die Umschläge geöffnet werden und die Stimmzettel sollen erst am nächsten Tag-nach dem Stichtag- in die Urne! Aus meiner Sicht muss das aber doch "unverzüglich" geschehen ,nämlich direkt nach Abholung von der Post. Zu diesem Raum hat mindestens noch der Hausmeister Zugang (und der ist nicht mal wahlberechtigt) Es gibt auch keinen richtigen Grund warum wir nicht gleich Nägel mit Köpfen machen. Ich möchten die Wahlunterlegen sofort öffnen und die Stimmzettel in die Wahlurne stecken , denn dafür ist die doch da!?! Wie seht ihr das? Gibt es vielleicht §§ ,Urteile; Rechtssprechungen, was mir weiter hilft oder liege ich doch falsch..

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

21.02.2014 um 18:52 Uhr

Erst nach der persönlichen Stimmabgabe aber vor der Auszählung.

O
Oblatixx

21.02.2014 um 19:03 Uhr

Was meinst Du mit Stichtag? Der Tag der Wahl? Wenn ja, dann sollte das schon am gleichen Tag passieren, kurz vor Ende der Wahl und dann auch unverzüglich auszählen. Wenn Du einen anderen Stichtag meinst, dann konkretisiere dich mal.

E
erlemaga

21.02.2014 um 19:04 Uhr

Kölner.. sorry..die Antwort versteh ich nicht :-/ Also am Stichtag ist auch für die Verwaltungskollegen persönliche Stimmabgabe...dann wird zur Post gefahren, die postlagernden Unterlagen geholt und DIE sollen dann über Nacht stehen bleiben in einem Raum mit 3 Türen und keiner richtig nachvollziehen kann ,wer alles einen Schlüssel hat

Das geht aber aus meiner Sicht überhaupt nicht ...und ich hoffe da richtig zu liegen, denn das ist eine Vertrauensfrage-Problem . Durchsetzen könnte ich es nur mit irgendetwas schwarz auf weiss....die anderen sind "alte Hasen" und sich sehr sicher keine Fehler zu machen. ( Bitte antwortet für doofe ;-) es ist meine erste Wahl und ich bin echt aufgeregt und will nichts falsch machen)

E
erlemaga

21.02.2014 um 19:06 Uhr

genau ,so meinte ich es

Stichtag= Tag der Wahl

P
Pjöööng

21.02.2014 um 19:12 Uhr

Ich hoffedoch, dass der Zugang jedes einzelnen Wahlbriefes sofort protokolliert wird und nicht erst am darauffolgenden Tag?

E
erlemaga

21.02.2014 um 19:17 Uhr

tja....das ist der "Witz" am Ganzen.. Kisten kommen von der Post, kommen in die Ecke und AM NÄCHSTEN TAG schenkt man denen erst wieder Aufmerksamkeit. Da wird dann auch erst am nächsten Tag protokolliert....

O
Oblatixx

21.02.2014 um 21:58 Uhr

Das mit dem Postlagernd gefällt mir auch nicht. Die Unterlagen haben täglich zeitgleich bei dem Wahlvorstand einzugehen, werden registriert und protokolliert und weggeschlossen. Dann hat man sie zum Ende der Wahl ganz schnell bei der Hand und kann zum Wesentlichen kommen, ohne große Schreibarbeit blabla ...

G
gironimo

22.02.2014 um 10:54 Uhr

ansonsten zur Frage - siehe auch § 26 WO.

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