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Wahl Stimmabgabe

S
sashbe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns war Dienstag die öffentliche Auszählung. Dabei habe ich festgestellt das das bei der briefwahl in dem Briefumschlag 2 Zettel waren, einmal die unterschriebene Willenserklärung und der Stimmzettel. Auch der bei der Briefwahl enthaltene Rückumschlag war weder Frankiert noch adressiert.Darf man das so? da das ja dann keine anonyme Stimmabgabe mehr ist. Desweiteren wurde nach der Stimmabgabe die Urne von einem Vorstandsmitglied tagelang im Auto mit umhergefahren ist das gestattet? Dann nochwas es wurden von den Wahlbewerbern Passfotos eingesammelt da sich noch einjeder mit Namen kennt sollten diese als Zuordnung dienen doch bei der Wahl sind diese nirgends aufgetaucht obwohl dieses vor der Wahl vom Wahlvorstand schriftlich angekündigt wurde, kann der WV das einfach auslassen?

2.840011

Community-Antworten (11)

A
Aidan

20.02.2014 um 13:25 Uhr

zwei stimmzettel in einem umschlag: wenn sie identisch sind (und somit der wille des wählers eindeutig ist), dann wird dies als eine gültige stimmabgabe gezählt. unterscheiden sich die beiden stimmzettel, sind beide ungültig.

willenserklärung zusammen im umschlag des stimmzettels: da man den umschlag mit dem stimmzettel garnicht erst in die urne tun geschweigedenn öffnen kann, liegt dem wv keine willenserklärung vor. der umschlag (eigentlich mit unbekanntem inhalt) bleibt verschlossen und ungültig.

insofern über mehrere tage gewählt wird, muss nach jeder stimmabgabe die urne versiegelt sein. bei jeder wiedereröffnung zwecks weiterer stimmabgabe oder der auszählung muss vorher die unversehrtheit der siegel durch den wv festgestellt werden. ist das gewährleistet, ist alles ok - wenn auch nicht allzu üblich.

S
sashbe

20.02.2014 um 13:42 Uhr

Nicht 2 Stimmzettel! Nur einer und die Willenserklärung die waren aber zusammen in dem rückumschlag.somit könnte man auf der Willenserklärung sehen wer unterschrieben hat und und was derjenige gewählt hat da der Stimmzettel ja nicht extra in einem Umschlag war.

A
Aidan

20.02.2014 um 14:10 Uhr

willenserklärung im rückumschlag wäre korrekt, stimmzettel nicht im wahlumschlag ist nicht korrekt. Eindeutig ungültige Stimmabgabe.

G
gironimo

20.02.2014 um 16:19 Uhr

sehe ich auch so - ungültig

Wer wollte da Passbilder haben??

Die Wahlbewerber selber können innerhalb ihrer Wahlwerbung natürlich auch mit den Bildern der Kandidaten werben - das ist ihre Sache und hat mit dem Wahlvorstand nichts zu tun. Wenn dann ein derartiges Flugblatt nicht erscheint, ist das ebenfalls für die Wahl unerheblich.

S
sashbe

20.02.2014 um 16:37 Uhr

Der Wahlvorstand wollte die Bilder! Hat diese gefordert .

S
sashbe

20.02.2014 um 16:39 Uhr

Willenserklärung und Stimmzettel kamen zusammen in einem rückumschlag an. Also 1 Briefumschlag mit 2 blättern

S
sashbe

20.02.2014 um 19:49 Uhr

Würde das ausreichen um die Wahl anzufechten?und wie funktioniert die Anfechtung?

F
Farce

20.02.2014 um 23:31 Uhr

Die Stimme dürfte gültig sein.

Wenn sich hier einer outet und bekannt gibt, wenn er wählt, ist das seine Sache. Dadurch wird die Stimme aber nicht ungültig.

Der Gesetzgeber fordert hier nur, dass der Wähler unbeobachtet und ohne Beeinflussung seine Stimme abgeben kann. Nicht aber, dass sie ungültig ist, wenn er dieses Recht nicht beansprucht und seine hier getroffene Wahl bekannt gibt. Wenn dem nicht so wäre, dürfte so einiges ungültig sein.

Und da es erst bei der Auszählung bemerkt wurde, konnte hierdurch auch keiner Beeinflusst werden.

F
Farce

20.02.2014 um 23:46 Uhr

Ergänzend zum bereits Gesagtem.

Bedenkt auch:

Wird eine ungültige Stimme gewertet und hat keine Auswirkung auf das Ergebnis, liegt zwar ein Fehler vor, der aber bestimmt nicht zu einer Anfechtung führen wird.

Wird dagegen eine gültige Stimme nicht gewertet, weil z. B. der Wähler bekannt war, liegt nicht nur ein Fehler im Wahlablauf vor, sondern auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Wahlrecht) des Wählers. Was bedeutend schwerer wiegt und es dann nicht mehr so ganz eindeutig zu beantworten sein dürfte, ob dieses für eine Anfechtung ausreicht oder nicht.

K
Kölner

21.02.2014 um 08:47 Uhr

Es ist unerträglich, dass es mal wieder eine Person gibt, die wenig Ahnung hat und Dinge für gültig erklärt, die eindeutig ungültig sind.

sashbe Lass Dich nicht von Farce irritieren. Das ist Dummfug!

K
Kulum

21.02.2014 um 09:28 Uhr

Farce, deine Argumentation ist haarsträubend

Allerdings würde ich unterstellen, dass es falsch ist, dass die Stimme ungültig ist. Die Stimme ist schlicht gar nicht erst zu berücksichtigen

Feuer frei

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