Hallo, bei uns war Dienstag die öffentliche Auszählung. Dabei habe ich festgestellt das das bei der briefwahl in dem Briefumschlag 2 Zettel waren, einmal die unterschriebene Willenserklärung und der Stimmzettel. Auch der bei der Briefwahl enthaltene Rückumschlag war weder Frankiert noch adressiert.Darf man das so? da das ja dann keine anonyme Stimmabgabe mehr ist. Desweiteren wurde nach der Stimmabgabe die Urne von einem Vorstandsmitglied tagelang im Auto mit umhergefahren ist das gestattet?
Dann nochwas es wurden von den Wahlbewerbern Passfotos eingesammelt da sich noch einjeder mit Namen kennt sollten diese als Zuordnung dienen doch bei der Wahl sind diese nirgends aufgetaucht obwohl dieses vor der Wahl vom Wahlvorstand schriftlich angekündigt wurde, kann der WV das einfach auslassen?