Erstellt am 04.08.2022 um 08:08 Uhr von Muschelschubser
lt. §21 BetrVG habt Ihr definitiv keinen Betriebsrat mehr.
Er war bis zum 31.05.2022 im Amt, egal ob ordentlich, außerordentlich oder erstmalig gewählt.
Entscheidend ist, dass er mindestens 1 Jahr im Amt war, und das wäre m.E. die einzige Ausnahme gewesen.
Was mich interessiert:
Warum sagt der amtierende BR die Wahl ab?
Das einzige was er tun muss ist, rechtzeitig einen Wahlvorstand zu bestellen, der dann für alles weitere zuständig ist. Wie hätte der BR die Wahl einleiten wollen, bzw. was hat er unternommen um zu dem Schluss zu kommen, es gibt keine Kandidaten?
Erstellt am 04.08.2022 um 08:28 Uhr von nicht brauchen
Nicht genug aufgestellt? Hier gibt es doch die Lösung nach dem Gesetz, dass man auf eine kleinere Größe des BR zurückgehen kann. Also z.B. von 7 auf 5 (bei 5 oder 6 Bewerber) oder von 7 auf 1 (bei 1 oder 2 Bewerber).
Erstellt am 04.08.2022 um 09:10 Uhr von dieschi
Nein, das war nicht korrekt - euer BR ist seit dem 31.05.2022 nicht mehr existent und alles was euer BR beschließt, mit dem AG aushandelt etc. ist das Papier nicht wert auf dem es ausgedruckt wurde!
Zudem hat der BR nicht die Macht eine BR-Wahl abzusagen, das unterliegt dem Wahlvorstand der im Falle "zu wenig Bewerber" verpflichtet ist die nächst kleinere Größe zur Wahl auszuschreiben ( § 11 BetrVG / §9 BetrVG )!
Ihr solltet euch schnellstens einen Wahlvorstand wählen und die Neuwahl angehen.
Für den Ablauf etc. kann ich euch den WAF-Wahlhelfer empfehlen.
Mit dessen Hilfe wurden bei uns die letzten beiden Wahlen organisiert und durchgeführt.
Bei uns wäre es dieses Jahr fast dazu gekommen die Wahl zu einem 5er auf einen 3er BR zu ändern. Dann haben sich kurz vor der Wahl doch noch zwei MA gefunden so das wir einen 5er BR wählen konnten.
Zwar ohne Nachrücker aber wir sind dazu verpflichtet es zu versuchen.
Haut es nicht hin wird es wohl irgendwann zu Neuwahlen eines 3er Gremiums kommen.
Hier noch etwas zum nachlesen: https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Fragen-und-Antworten-zur-Betriebsratsarbeit/Zu-wenig-Kandidaten-was-nun
Erstellt am 04.08.2022 um 09:56 Uhr von Enigmathika
das ist natürlich nicht korrekt und vollkommen unsinnig.
Der BR kann die Wahl nicht absagen. Vielleicht ist das aber auch ein Missverständnis und der Wahlvorstand hat sich aus dem BR gespeist. Dann sieht es für Unkundige vielleicht so aus, als habe der BR die Wahl abgesagt. Hat es denn ein ordentliches Wahlausschreiben gegeben?
Auf keinen Fall aber kann der alte BR einfach weitermachen. Wenn keine Wahl stattgefunden hat, habt Ihr eben seit dem 31.5. keinen BR mehr.
Das ist ja nun schon ein paar Tage her, immerhin haben wir bereits August. Ist das denn sonst niemandem aufgestoßen?
Erstellt am 04.08.2022 um 09:57 Uhr von Muschelschubser
Zu ergänzen hätte ich noch, dass ein neu bestellter Wahlvorstand unbedingt ein Seminar für das konkret anzuwendende Wahlverfahren besuchen sollte.
Gerade wenn man zum ersten Mal davor steht, ist der Wert gar nicht deutlich genug zu betonen.
Erstellt am 04.08.2022 um 10:23 Uhr von dieschi
"Das ist ja nun schon ein paar Tage her, immerhin haben wir bereits August. Ist das denn sonst niemandem aufgestoßen?"
Könnte mir schon vorstellen das zumindest der AG weiß was Sache ist ...
"Der BR kann die Wahl nicht absagen. Vielleicht ist das aber auch ein Missverständnis und der Wahlvorstand hat sich aus dem BR gespeist."
Ich könnte mir auch gut vorstellen das der BR aufgrund des Weggangs zweier BRM und der Kürze der bisherigen Amtszeit davon ausging das es letztlich so ausgeht und erst gar kein Wahlvorstand gebildet wurde ...
Bin mal gespannt was DreaAma dazu schreibt ...
Erstellt am 04.08.2022 um 10:53 Uhr von Kjarrigan
*Korinthenkackermodus
"Das ihr seid dem 31.05. keinen BR mehr habt" ist inkorrekt.
Die Amtszeit des BR hat am 31.05. geendet - das schließt den Tag natürlich noch mit ein.
Ihr seid seit dem 01.06.2022 betriebsratlos.
Alle Beschlüsse seid vom 01.06 an, sind nichtig.
Alle ehemaligen BRM haben keinen Anspruch auf Vergütung der BR Zeiten usw. usw.