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Neue Kandidaten auf die Wahlliste

E
eugen
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage. Ist eine Wahlliste auch dann gültig wenn nach Sammlung der Stützungsunterschriften neue Kandidaten dazukommen? Sind dann die bisher gesammelten Stützungsunterschriften gültig? Ist die Liste dann überhaut gültig?

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Community-Antworten (5)

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rolfo

19.02.2014 um 10:30 Uhr

Damit wäre die Liste ungültig

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eugen

19.02.2014 um 10:35 Uhr

Vielen lieben Dank, gibt´s dafür eine "Rechtliche" Grundlage?

D
derdermalwjlwar

19.02.2014 um 10:38 Uhr

Die Wahlordnung zum BetrVG

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eugen

19.02.2014 um 10:57 Uhr

...hab jetzt ganzes gelesen....leider kann ich das passendes § leider nicht finden ...

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derdermalwjlwar

19.02.2014 um 11:50 Uhr

Der Text alleine reicht meist zur Deutung nicht aus, deshalb sollte ein Wahlvorstand nicht nur das BetrVG mit Wahlordnung haben, sondern einen Kommentar dazu.

Die Ungültigkeit der Liste ergibt sich neben dem §6 der Wahlordnung aus den vorgeschriebenen Abläufen des § 14 (4) BetrVG. Eine Vorschlagsliste wird erstellt, dann unterschreiben die Unterstützer. Damit die aber eine Liste unterstützen können, müssen sie wissen wer drauf steht. Deshalb machen wir immer einen fetten Querstrich unter den letzten Kandidaten, um klar zu stellen, wo die Liste zuende war die von den Unterstützern unterzeichnet wurde.

Schreibt man danach noch Kandidaten dazu, dann wurden die von den Unterstützern NICHT gesehen und nicht unterstützt. Damit ist die Liste ungültig.

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