Wieviele Stützunterschriften dürfen bei der Personenwahl im normalen Wahlverfahren geleistet werden?
Hallo, in unserem Betrieb erfolgt die Personenwahl im normalen Wahlverfahren. Das Wahlausschreiben, Wählerliste, Wahlordnung soll in der kommenden Woche ausgehängt werden. Jetzt diskutieren wir, für wieviel Kandidaten ein wahlberechtigter Mitarbeiter seine Stützunterschrift (es sind 6 Unterschriften erforderlich) auf den Vorschlagslisten geben darf. Darf hier nur ein Kanditat per Stützunterschrift "unterstützt" werden, oder dürfen die MA mit ihren Unterschriften auch mehrere Kanditaten unterstützen (z. B. Kollege Schulz hat mit seiner Unterschrift schon den Kollegen Meier unterstützt, darf er jetzt auch noch die Kollegin Müller unterstützen)???
Community-Antworten (1)
13.02.2014 um 18:26 Uhr
Wenn es nur einen Wahlvorschlag / eine Liste gibt, dann muss nicht jeder Kandidat auf der Liste 6 Unterschriften haben, sondern nur die ganze Liste insgesamt 6 Unterschriften. Wenn es mehrere Listen gibt, muss es auf jeder Liste 6 Stützunterschriften geben. Man kann mit seiner Unterschrift immer nur eine Liste unterstützen. Hat man aus Versehen auf mehreren Listen eine Unterschrift geleistet, wird man vom WV aufgefordert, sich zu entscheiden. PS: Ob es tatsächlich eine Personenwahl wird, kann man nicht festlegen, das ergibt sich einfach daraus, ob nur eine Liste eingereicht wird.
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