Erstellt am 13.02.2014 um 14:23 Uhr von rolfo
Hat ein Unterstützer auf einer weiteren Liste als Unterstützer unterschrieben muss der Wahlvorstand die Person auffordern zu erklären auf welcher Liste seine Stützunterschrift gelten soll, macht euch deswegen keinen Kopf wenn ihr sonst genügend Stützunterschriften habt.
Und dem Wahlvorstand mal ein bisschen auf die Füsse treten von wegen Urkundenfälschung, solche Behauptungen sind sehr gefährlich.
Erstellt am 13.02.2014 um 14:28 Uhr von Lexipedia
genauso wie rolfo schreibt.
Der Wahlvorstand muss unverzüglich (innerhalb von zwei Arbeitsragen) euch informieren, dass die Liste heilbare oder unheilbare Mängel hat. Macht er das nicht, dann ist die Wahl nichtig !
Erstellt am 13.02.2014 um 14:29 Uhr von DerBäcker
Leider kennen wir uns mit der Thematik zu wenig aus. Wir haben eine normale Liste erstellt mit den Vorgaben Namen/Vorname/GebDat/Art der Besch. und Unterschrift. Hinten drauf haben wir nach Abschluss der Kanditatenfindung MA zur Unterstützung unterschreiben lassen.
Muss uns der Wahlvorstand informieren falls ein Unterstützer "herunter" springt? Und was ist wenn der jenige die nun bekannten Unterstützer "bearbeitet" und wir am Ende dann zu wenige haben?
Erstellt am 13.02.2014 um 14:49 Uhr von Postman
Der Wahlvorstand oder der alte Betriebsrat bestimmt nicht ob Personen oder Listenwahl
durchgeführt werden soll. Sobalb mehr als eine Liste vor Ablauf der im Wahlausschreiben
gesetzten Frist bei dem Wahlvorstand eingetroffen sind, hat der Wahlvorstand Listenwahl
durchzuführen(ob es ihm passt oder nicht) dies schreibt die Wahlordnung vor.
Ich schlage Dir vor die Wahlordnung under www.juris.de per PDF runter zuladen.
da kannst Du alles nachlesen. (§ 8 Ungültige Vorschlagslisten)
Erstellt am 13.02.2014 um 15:29 Uhr von gironimo
Und wenn der WV einen Namen bei den Unterstützern streicht, braucht er Euch darüber nicht zu informieren, wenn ansonsten ja noch genügend Unterschriften da sind.
Ansonsten hat der WV die Wahl nach Vorschrift durchzuziehen - ob es ihn nun passt oder nicht.
Macht Werbung für Euch Liste und erklärt den Wählern, wer Ihr seit, warum ihr kandidiert und welche Ziele Ihr habt.
Erstellt am 13.02.2014 um 16:19 Uhr von Claptrap
Also mir kommt das sehr suspekt vor. Der WV hält sich offen die Liste ggf. zu überprüfen? Der WV ist verpflichtet die Liste zu überprüfen und euch auch zu sagen was mit ihr ggf. nicht stimmt. Dafür ist der doch da. Hört sich eher so an als würde der WV Partei ergreifen und euch Stöcke zwischen die Beine werfen.
Erstellt am 13.02.2014 um 16:56 Uhr von DerBäcker
Wie gesagt der WV ist ebenfalls ein Listenführer :(
Erstellt am 14.02.2014 um 09:44 Uhr von huebi
Zunächst einmal: ein Mangel auf einer Liste führt keinesfalls zu einer Anzeige.
Die Stützunterschrift des abgesprungenen Unterstützers wird nicht dadurch ungültig, dass er woanders als Kandidat auftaucht. Er muss schon auch auf der anderen Liste unterstützen. Dann fragt der Wahlvorstand (WV) bei dem Doppel-Unterstützer an, welche Liste denn nun unterstützt wird, und wenn der Doppel-Unterstützer nicht antwortet, bleibt er auf der ersten eingereichten Liste und wird von der anderen gestrichen.
Der Wahlvorstand ist gesetzlich verpflichtet, jede eingehende Liste unverzüglich sorgfältig zu prüfen. Als unverzüglich bezeichnet man innerhalb von zwei Tagen. Findet der WV einen Fehler, hat er den Listenvertreter sofort unter Angabe von Gründen schriftlich über den Mangel zu informieren und darüber, ob der Mangel heilbar ist oder nicht.
Ist der Mangel heilbar, könnt ihr innerhalb 3 Tagen nachbessern und die Liste zurückgeben, auch wenn das schon nach der ursprünglichen Einreichungsfrist wäre.
Erklärt der WV den Mangel für nicht heilbar, hat er die Liste zurückzuweisen und ihr müsst eine neue Liste aufstellen und diese einreichen.
Prüft der WV nicht schnell genug (2 Tage!), um z.B. die Einreichungsfrist auslaufen zu lassen, ist das möglicherweise Wahlbeeinflussung, und Wahlbeeinflussung ist strafbar.
Jedenfalls wird die Wahl abgebrochen und nicht durchgeführt, wenn der WV eine eingegangene Liste nicht innerhalb der von ihm selbst gesetzten Einreichungsfrist prüft.
Ich würde auf jeden Fall Einsicht in den Wahlordner fordern, sobald die Liste des Wahlvorstandes eingereicht wurde und überprüfen, ob sie schon Stützunterschriften hatte, bevor der abgesprungene Unterstützer dort als Kandidat auftaucht. Dann nämlich wäre die Liste des WV ungültig - sobald eine Stützunterschrift auf der Liste ist, dürfen die Kandidaten nicht mehr geändert werden.