Berechnung der Sitze.
Hallo, wir sind zum ersten mal bei Wahlvorstand. Bei uns im Betrieb sind 53 Mitarbeiter tätig, davon sind 3 leitende Angestellte, zur leitenden Angestellten gehört auch die Frau von Arbeitgeber. Uns ist klar dass die leitende Angestellte nicht wahlberechtigt sind. Jetzt wollen wir wissen ob die 3 leitende Angestellte bei der Berechnung der Sitze mitzählen müssen.
Community-Antworten (1)
12.02.2014 um 17:31 Uhr
Nein, Leitende zählen nicht mit. Ob die restlichen 50 alle zählen, ist nicht pauschal zu beantworten.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Berechnung Sitze für das Minderheitengeschlecht ergibt 0 Frauen
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Berechnung der Sitze für das Minderheitengeschlecht. In einem Unternehmen sind z.B. 140 Männer und nur 13 Frauen. Nach der d'Hontschen Berechnungsformel entfallen die
Unterschriftenliste gegen die BR Wahl
ÄlterWir hatten jetzt BR Wahlen. Drei Listen, 19 BR Mitglieder. Wir haben 49% der Stimmen bekommen, somit 9 Sitze. Liste 2 hat 6 Sitze mit 30% der Stimmen und Liste 3 4 Sitze mit 21%. Liste 3 hat bei dies
Nicht genug Mitglieder
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sind insgesammt 5 Sitze für Betriebsratsmitglieder zu vergeben, das Geschlecht in der Minderheit (Frauen) ist mit 2 Mindestsitzen zu besetzen. Zur gerade erfolgten Wahl