Erstellt am 11.02.2014 um 19:56 Uhr von Pjöööng
Ist die Reihenfolge denn erkennbar?
Erstellt am 11.02.2014 um 20:00 Uhr von ollim
Nun ja es war durchnummeriert 1-16 nun aber Nummer 3, 7 und 11 gestrichen
Erstellt am 11.02.2014 um 20:37 Uhr von Aidan
Dann ist es zwar bisschen seltsam, aber ok.
Erstellt am 11.02.2014 um 20:57 Uhr von ActionHero
Liste ist gültig. Die hier vorgenommenen Streichungen müssen bis zur Wahl so bleiben wie sie sind und es darf nicht eingerückt werden.
Siehe hierzu:
BVerwG, 30.10.1964 - VII P 5.64 - ist zwar schon Steinzeit, aber immer noch aktuell.
Amtlicher Leitsatz:
Zur Frage des Widerrufs einer Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag.
Es geht hier zwar um eine Wahl nach dem Personalvertretungsgesetz, gilt analog aber auch bei einer Wahl nach dem BetrVG.
Siehe hierzu auch:
LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 Hier besonders Rdn 38
Ganz anders würde es allerdings aussehen, wenn vor der Streichung die Stützunterschriften schon vorhanden gewesen wären.
Siehe hierzu:
BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - auch dies gilt noch heute.
Erstellt am 11.02.2014 um 21:44 Uhr von Hartmut
Hallo ollim, ich meine auch, die Liste ist gültig, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens sind die Korrekturen am Wahlvorschlag ausnahmslos gemacht worden, _bevor_ die Unterschriften eingeholt wurden. (Da muss sich der WV allerdings sicher sein, dass das wirklich so war. Guter Glauben reicht nicht.)
Zweitens verlangt die WO nur, dass die Reihenfolge zweifelsfrei erkennbar ist. Sie verlangt keine lückenlose Durchnummerierung. Und erkennbar ist die Reihenfolge ja nach wie vor, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Erstellt am 11.02.2014 um 22:02 Uhr von nicoline
BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72
Ich finde das Urteil nicht im Volltext. Gibt es einen Tip wo man es finden kann, außer es beim BAG zu kaufen?
Erstellt am 12.02.2014 um 07:35 Uhr von nicoline
Habe das Urteil im Volltext gefunden, falls jemand Interesse hat:
http://br-wal.de/files/bag_15.12.1972_-_1_abr_8-72.pdf
Erstellt am 12.02.2014 um 09:29 Uhr von wischwasch
Wäre ganz schön, wenn Du mit ein zwei Sätzen sagen könntest, welche Erkenntnisse Du aus dem Urteil ziehst.
Wie ich es lese: Ja die Liste ist gültig , da die Reihenfolge erkennbar ist und die Änderungen vor dem sammeln der Stützunterschriften erfolgte.
(Die Leitsätze des Urteils sind da wieder einmal etwas irreführend).
Erstellt am 12.02.2014 um 19:14 Uhr von ollim
Vielen Dank für die Antworten.
Also die Liste ist gültig so viel sollte nun sicher sein.
Die Streichungen sollen bis zur Wahl so bleiben wie sie sind, also bei Bekanntgabe der Listen, diese dann mit Streichung veröffentlichen. Wie verhält es sich dann bei der Auszählung der Sitzverteilung?
Erstellt am 13.02.2014 um 17:13 Uhr von ollim
könntet ihr mir die Frage beantworten, wie es sich mit dieser Liste bei der Auszählung der Sitzverteilung verhält.
Erstellt am 13.02.2014 um 17:19 Uhr von nicoline
Ich kann Deine Frage nicht richtig verstehen. Was meinst Du? Bei Personenwahl werden die Stimmen pro nicht gestrichenem Kandidat ausgezählt, bei Listenwahl die Stimmen pro Liste und dann nach d' Hondt für die nicht gestrichenen Kandidaten die Sitzverteilung berechnet.
Erstellt am 13.02.2014 um 17:31 Uhr von ollim
Danke nicoline, hast also meine Frage doch richtig verstanden :-). Ich deine Antwort hoffentlich auch. Also die gestrichenen Kandidaten in der Liste werden behandelt als wären sie gar nicht drauf
Erstellt am 13.02.2014 um 17:36 Uhr von nicoline
*Danke nicoline, hast also meine Frage doch richtig verstanden*
Scheint so ;-)) War mir aber nicht sicher.
*Also die gestrichenen Kandidaten in der Liste werden behandelt als wären sie gar nicht drauf*
Ja, wie denn sonst? Wenn die hätten gewählt werden wollen, hätten sie sich doch nicht streichen lassen, oder?
Erstellt am 13.02.2014 um 19:08 Uhr von ollim
*Ja, wie denn sonst? Wenn die hätten gewählt werden wollen, hätten sie sich doch nicht streichen lassen, oder?*
Danke nicoline, sehe ich eigentlich auch so. Als WV-Frischling möchte ich mir hier von euch halt Rat und Bestätigung einholen. Also vielen Dank noch mal für die Antworten und das Verständnis.