Erstellt am 10.02.2014 um 08:36 Uhr von gironimo
Er kann eine schriftliche Erklärung verfassen, in der er seine Zustimmung zur Kandidatur auf der Liste (Name der Liste oder Listenführer) erteilt. Diese schickt er Dir.
Erstellt am 10.02.2014 um 10:07 Uhr von reort
Hallo,
geht diese Erklärung auch per E-Mail?
Danke
Erstellt am 10.02.2014 um 10:28 Uhr von Kölner
Nein. Persönlich und im original
Erstellt am 10.02.2014 um 11:00 Uhr von gironimo
zur Wahrung der Frist dürfte eine pdf-Datei ausreichen. Er kann ja das Original nachschicken.
Ich würde das jedenfalls anerkennen.
Erstellt am 10.02.2014 um 14:01 Uhr von Hartmut
Ich würde es nicht anerkennen. Null Bock für eine Absichtserkklärung die ganze Wahl aufs Spiel zu setzen. Aber ein Fax, das wäre ok (da es in aller Regel auch von Gerichten anerkannt wird).