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Stützstimmen der Wahlvorschläge

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Anatolin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in Paragraph 14 Abs. 4 BetrVG steht das die Wahlvorschläge der AN von einem Zwanzigstel dir Wahlberechtigten mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen. Also, nach meiner Auslegung reichen dann auch 3 Stützstimmen obwohl der Betrieb 180 MA hat. Liege ich da richtig

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Community-Antworten (7)

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AlterMann

08.02.2014 um 18:22 Uhr

Ne, nun wirklich nicht. 20% von 180 sind 36. Soviel Stützunterschriften braucht man bei Euch. Das "mindestens drei" bezieht sich auf Betriebe, bei denen das Quorum rechnerisch noch geringer wäre, also bei einem Betrieb mit z.B. 10 Mitarbeitern.

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Anatolin

08.02.2014 um 18:37 Uhr

warum steht dann weiter im 14 Abs. 4 ... In Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig Wahlberechtigten genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte...

R
Rattle

08.02.2014 um 18:57 Uhr

Hallo,

ein zanzigstel sind 9 stützunterschriften, AlterMann :-)

MFG

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Anatolin

08.02.2014 um 19:02 Uhr

Ich glaub ich hab's gerade beim Lesen geschnallt, es sind übrigens keine 20% sondern ein Zwanzigstel, das wären bei 180 MA, 9 Stützstimmen aber eben mindestens 3 wenn ein Zwanzigstel weniger als 3 ergibt also unter 60 MA und unter 20 MA gilt dann, 2 Stützstimmen .

A
AlterMann

08.02.2014 um 19:40 Uhr

Tscha, das passiert, wenn man nicht selbst vorher ins gesetz schaut... Tschuldigung.

H
Hartmut

08.02.2014 um 21:12 Uhr

Hallo Anatolin, bleibt noch kurz zu ergänzen, dass du nur 8 Stützunterschriften sammeln gehen musst, und nicht 9. Denn du darfst dich gern selbst unterstützen. ;)

D
Dustin

08.02.2014 um 23:32 Uhr

Habe erst das Seminar des betribsratwahlkomession gehabt da hieß es 5% oder 50 Stimmen musst aber aufpassen das die Kollegen nur auf einen Zettel unterschreiben wenn die auf 2 Zettel unterschreiben zählt nur eine Unterschrift Es geht aber auch 2 Unterschriften von dem Gewerkschafts Vertretern in deinem Betrieb

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