Erstellt am 07.02.2014 um 12:13 Uhr von Oblatixx
Sie stehen ja bereits auf einer Liste, ob sie es wahrhaben wollen oder nicht. Wenn sie auf eine andere Liste wollen, dann können sie das und der Wahlvorstand kümmert sich dann darum, auf welcher Liste sie gestrichen werden.
Man sollte sich niemals sicher sein, dass keine weiteren Listen auftauchen, es sei denn, es wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
Erstellt am 07.02.2014 um 12:36 Uhr von Ludmilla
Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Wechsel auf eine andere Liste möglich, wenn die 2. Liste erst am Stichtag eingereicht wird?
Erstellt am 07.02.2014 um 13:15 Uhr von Lexipedia
Das steht in der Antwort von Oblatixx schon!!!
Du kannst (solltest aber nicht) auf zwei Listen stehen. Wenn mehrere Listen eingereicht werden auf die du stehst, dann wirst du vom Wahlvorstand angesprochen und musst dich innerhalb von drei Tagen äußern auf welche Liste du nun bei der Wahl stehen willst. Äußerst du dich nicht wirst du von allen Listen gestrichen.
Erstellt am 07.02.2014 um 13:17 Uhr von Oblatixx
Es gibt keinen "Wechsel" in dem Sinne.
Wenn die Liste eingereicht wird, dann wird sie vom Wahlvorstand geprüft. Sollte da ein Name doppelt auftauchen, wird diese Person gefragt, welche Kandidatur sie aufrecht erhalten will. Die andere wird gestrichen.
Erstellt am 07.02.2014 um 15:35 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand hat die Namen nicht alphabetisch anzuordnen. Die Liste muss so zur Wahl gestellt werden, wie sie eingereicht wird. Die alphabetische Reihenfolge kommt nur im vereinfachtem Wahlverfahren in Kleinbetrieben in Betracht.
Erstellt am 07.02.2014 um 17:42 Uhr von pemahu
Wegen dieses Risikos, dass aus einer Persönlichkeitswahl plötzlich eine Listenwahl wird, sollten bei zunächst für die Persönlichkeitswahl gedachten Listen entweder Absprachen der Kandidaten über die Reihenfolge getroffen werden oder - wenn dies nicht machbar ist - sich auf eine zufällig ausgeloste Reihenfolge geeinigt werden (so war es immer bei uns - aber es ist nie schiefgegangen: es wurde noch nie eine zweite Liste eingereicht). Dies vor Einreichen der Liste beim Wahlvorstand!!!
Erstellt am 08.02.2014 um 17:25 Uhr von ActionHero
@Giro
Veto!
Gibt es nur eine Liste (Personenwahl) ist das Wahlverfahren unerheblich. Der WV hat dann alle Bewerber alphabetisch aufzuführen.
Die Betriebsgröße spielt auch nur dann eine Rolle, wenn der Aushang nicht mehr aufs Gelände passt ;-)
Erstellt am 08.02.2014 um 18:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (ActionHero):
"Gibt es nur eine Liste (Personenwahl) ist das Wahlverfahren unerheblich. Der WV hat dann alle Bewerber alphabetisch aufzuführen."
Sorry, aber warum schaut Ihr nicht erst einmal in das Gesetz bzw. die Wahlordnung, ehe Ihr widersprecht? Seid Ihr so bildungsunwillig? Da wundert es mich wirklich nicht, dass hir so viele sinnlose Beiträge gepostet werden.
Um Euch aber das Suchen zu erpsren:
"WO § 20 Stimmabgabe
(...)
(2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind."
Erstellt am 08.02.2014 um 19:00 Uhr von Nubbel
aktionsheld, so ist das bei der ar Wahl:)