Auskunftsrecht des Wahlvorstandes
Guten Tag, Ich gehöre zum Wahlvorstand und habe folgende Frage. Darf ich interessierten Kollegen nach Aushang des wahlausschreibens Auskunft darüber erteilen, ob schon wählerlisten eingereicht wurden und wer sich s darauf befindet?
Community-Antworten (1)
05.02.2014 um 14:59 Uhr
Ob - ja. Wer sich darauf befindet geht keinen bis zur Veröffentlichung etwas an, denn erst dann ist es endgültig.
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