Liste zurück ziehen ??
Hallo Freunde , ich habe mal eine frage .Unser Betrieb besteht aus 390 Mitarbeitern. Somit würde der Betriebsrat aus 9 Mitgliedern bestehen müssen. Angenommen der Betriebsrat macht eine einzige Liste und eine Persönlichkeitswahl hinzubekommen. Und halbe Stunde vor frist ende kommt eine zweite Liste mit 5 Wahlvorschlägen mit genügend Stützunterschriften.
Nun meine frage: Kann der Betriebsrat seine Liste zurückziehen und damit erreichen das nicht genügend Bewerbe da sind und somit eine frist Verlängerung somit erzwingen ? Weil ja auf der zweiten Liste nur 5 Kandidaten drauf sind und der Betriebsrat aus 9 Bestehen muss.
... Das soll den zweck haben das Kanditaten der Betriebsrat-Liste die auf Platz 10 oder weiter unten haben die Möglichkeit haben selber aktiv zu werden und mit eigenen Listen in die Wahl gehen.
danke
Community-Antworten (7)
30.01.2014 um 22:21 Uhr
So ein UNSINN und so ein Betrug am Unterstützer/an der Belegschaft ist nicht zu fördern.
Wenn man sich dem Wahnsinn und der Hoffnung aussetzt, dass es nur eine Liste bei einer Wahl geben wird, der sollte auch wissen, was im Falle einer Listenwahl mit selbiger passiert. Ich kann es auch nicht verstehen: Listenwahl ist durch dass GG geschützt und die bevorzugte Wahl des BetrVG und der WO.
Eine eingereichte Liste ist statisch und kann nicht mehr zurückgezogen werden. Ich werde hier auch nichts zur möglichen Lösung beitragen (die es ja gäbe), sondern verweise auf die Cleverness in 4 Jahren.
30.01.2014 um 22:33 Uhr
Ich weiss das man eine doppeltstrategie fährt und im Vorfeld eine Liste mit Stützunterschriften für den Fall aller Fälle in der Hinterhand hat. und es dann einreicht. Heisst dann für Wahlvorstand er muss fragen welche Kandidatur von beiden die endgültige ist.
30.01.2014 um 22:37 Uhr
jepp, das geht. Aber wie gesagt: Eigentlich muss man sich vorher Gedanken machen. Ich halte eine Listenwahl in einem Betrieb dieser Grösse tatsächlich für die bessere Wahl.
31.01.2014 um 11:00 Uhr
Darum lauern ja auch einige Strategen vor der Tür des Wahlvorstands (machen mit dem Uhrenvergleich ) und warten bis zur letzten Minute, um - je nach dem - Ihre eine (oder bereits vorbereitete andere Liste) aus der Tasche zu ziehen und einzureichen.
Nein - wenn Ihr Eure Liste zurückziehen würdet, ist die andere Liste die, mit der dann Personenwahl stattfindet. (Abgesehen davon - eingereicht ist eingereicht!!!!)
31.01.2014 um 14:51 Uhr
Es ist eigentlich ganz einfach. Liegt nur eine Liste vor und diese Liste ist gültig, d.h. Reihenfolge klar erkennbar, Name, Vorname, Geschlecht, Tätigkeit sowie Unterschrift, notwendige Anzahl der Unterstützer usw. dann wird diese Liste vom Wahlauschuss akzeptiert. Bleibt es bei dieser einen Liste dann wird nach Personenwahl gewählt und die Reihenfolge auf der Liste wird für die Wahlzettel zusätzlich ausgelost. Kommt dann kurz vor Toresschluss eine 2. Liste, die grundsätzlich gültig ist, so prüft der Wahlausschuss dann noch ob jeder Bewerber nur auf einer Liste steht. Steht ein Bewerber auf 2 Listen so muss er sich binnen 3 Tagen erklären. Tut er das nicht wird er aus allen Listen gestrichen. Die Liste von der sich ein "Doppelkandidat" streichen lässt bleibt allerdings gültig! Grundsätzlich ist das Zurückziehen einer Kandidatur nach Frist nicht möglich. Es bleibt dem Kandidaten nur die Wahl nicht anzunehmen...
31.01.2014 um 21:48 Uhr
Bedarf die Wahlvorschlagliste einer Form ? Meine muss es eine sein die beim Wahlvorstand Abzuholen ist oder kann man selber eine zusammen schreiben und es dann mit stützunterdchrift einreichen ??
01.02.2014 um 12:41 Uhr
WollyWob hat bereits beschrieben, WAS auf einer Vorschlagsliste draufstehen muss. WIE die aussieht, ist dann unerheblich, wenn die Pflichtangaben drauf sind und die Reihenfolge der Kandidaten erkennbar ist.
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