Der amtierende Betriebsrat hat den Wahlvorstand aufgefordert für die anstehende Betriebsratswahl 2014 ein vereinfachtes Wahlverfahren mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Die Betriebsgröße liegt unter 100 Wahlberechtigte
Hat der BR dazu eine rechtliche Grundlage?
Der Wahlvorstand hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen Listenwahl zuzulassen. Muß dieser Beschluß nun verworfen werden ?