Öffentlichmachung des Wahlvorstandes
Hallo Zusammen, ich habe jetzt keinen konkreten Paragraphen im BetrVG oder in der WO gefunden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Wahlvorstand nach seiner Bestellung auch öffentlich bekannt gegeben werden sollte, oder? In unserer Firma ist anscheinend ein Wahlvorstand bestellt, es wird aber keiner bekannt gegeben, sondern eher ein großes Geheimnis daraus gemacht..... Danke für eure Einschätzung Heide
Community-Antworten (11)
29.01.2014 um 11:53 Uhr
Der BR als Geheimrat. Naja -
aber der BR muss tatsächlich nicht extra verkünden, dass er einen Wahlvorstand ernannt hat. (Er tut es im Bericht des BR in der Betriebsversammlung). Kein all zu guter Stil.
Der Wahlvorstand meldet sich ja selbst zu Wort, wenn er die Wahl ausschreibt. Dann geht es los.
29.01.2014 um 12:00 Uhr
Kein guter Stil ist es auch, Fragen, auf die bereits geanwortet wurde, zu löschen.
"Der Benutzer Heide hat diesen Beitrag am 29.01.2014 10:48 gelöscht! Erstellt am 29.01.2014 um 10:28 Uhr von Heide "
Der Forenbetreiber sollte sich mal ernsthaft überlegen, ob man diese Löschfunktion wirklich braucht.
29.01.2014 um 12:06 Uhr
vll weiss heide nicht , dass man den antwort-button nutzen kann
29.01.2014 um 12:14 Uhr
Sorry, der Beitrag war doppelt drin, deshalb habe ich einen gelöscht und danach erst gesehen, dass jemand geantwortet hat :(
zu meiner Frage wollte ich noch sagen, dass der aktuelle BV auch der Vorsitzende des Wahlvorstandes ist und die Wahl zu "seinem Ding" macht, weil er anscheinend Angst davor hat, nicht wiedergewählt zu werden.... Diese Art, Dinge nicht transparent zu machen, ärgert viele KollegInnen einfach.
29.01.2014 um 12:16 Uhr
ärgert viele KollegInnen einfach<
.... das mindert seine Wahlchancen.
29.01.2014 um 12:19 Uhr
Entschuldigung angenommen ;)
Schade, dass es so viele Betriebsräte gibt, die den (vom AG verpassten) Maulkorb nicht ablegen (wollen) - und damit endlich dafür sorgen könnten, dass das geschaffen wird, an was es in den meisten Betrieben mangelt - nämlich Transparenz!
"Diese Art, Dinge nicht transparent zu machen, ärgert viele KollegInnen einfach." Wenn dem so ist, solidarisisiert euch und sorgt bei der anstehenden Wahl für eine Änderung der Verhältnisse.
29.01.2014 um 12:45 Uhr
"Diese Art, Dinge nicht transparent zu machen, ärgert viele KollegInnen einfach." "Wenn dem so ist, solidarisisiert euch und sorgt bei der anstehenden Wahl für eine Änderung der Verhältnisse."
Da kannst du dich aber drauf verlassen!! ;)
29.01.2014 um 13:34 Uhr
hhmm ich Frage mich "Wie will man als Wahlvorstand die Wahl zu seinen Gunsten beeinflussen" Ich sehe hier nur Arbeit und Verantwortung drinn und keine Chance die Wahl zu beeinflussen.
29.01.2014 um 13:40 Uhr
Letztendlich kann der Wahlvorstandsvorsitzende auch nur das machen was der Wahlvorstand als Gremium beschliesst. Also sollte der die Öffentlichmachung einfach auf einer Sitzung beschliessen.
29.01.2014 um 17:52 Uhr
hhmm ich Frage mich "Wie will man als Wahlvorstand die Wahl zu seinen Gunsten beeinflussen" Ich sehe hier nur Arbeit und Verantwortung drinn und keine Chance die Wahl zu beeinflussen. Neeeee, die Arbeit wird nicht gesehen. Aber durch die Medidien aufgeputscher Hype von Betrug, Bespitzelung und was weiß ich noch, das steckt in den Köppen drin. Ein Betriebsratsvorsitzender, der Nachts bei Kerzenlicht Wahlzettel fälscht, das kann man sich doch viel besser vorstellen, als einer, der seinen Job macht und sich noch etwas mehr aufläd, weil es vielleicht kein anderer machen wollte.
29.01.2014 um 18:41 Uhr
hmmm, also mal ehlrich, was spricht dagegen, dass der BR in einer Betriebsversammlung die Benennung des WV verkündet und den WV vorstellt? Das haben wir auch so gemacht, es ist doch viel besser die Belegschaft ein paar Monate Vor der Wahl schon darauf einzustimmen, und bekannt zu geben, dass der BR mit der Benennung des WV seine Pflicht zur Durchführung der Wahl entsprochen hat. Ich denke, in einer BetrVS ist das besser aufgehoben, als am schwarzen Brett...
Nachtrag: außerdem gehört das IMHO auch zum Tätigkeitsbericht des Gremiums...
Verwandte Themen
Wahl des Wahlvorstandes - wenn der Wahl des Wahlvorstandes jetzt nicht widersprochen wird, kann die Wahl des BR angefochten werden?
ÄlterHallo, wir möchten einen Betriebsrat gründen, die Fa wurde per 1.7. neu gegründet. Zur ersten Mitarbeiterversammlung (Wahl des Wahlvorstandes) wurde die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten; die Bew
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.
Bestimmung des Wahlvorstandes - Kann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern?
ÄlterKann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern ? Der Betriebsrat wählt die Mitglieder des Wahlvorstandes und erfährt von der P
Wahl des Wahlvorstandes
ÄlterWir haben morgen eine BV zur Wahl des Wahlvorstandes. Es sind 3 Personen zu wählen. Leider sind nun 2 der 3 Personen im Krankenstand. Frage 1) Kann der Wahlvorstand auch in Abwesenheit (mit mündli
Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes
ÄlterHallo Leute, wir haben zu dritt den Startschuß für eine Betriebsratsgrüdung gegeben. Da von den beiden anderen erstmal nichts zu erwarten ist werde ich morgen früh 21.01.2011 durch die Betriebsversam