Hallo,

bei uns im Betrieb sind 55 Frauen und 3 Männer beschäftigt.
Laut Quotenrechner muss also kein Mann im Betriebsrat vertreten sein.

Aber wie sieht es mit dem Wahlvorstand aus? Im §16 BetrVG steht "In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören."
Eine Soll-Klausel ist keine Muss-Klausel, oder?