Erstellt am 23.01.2014 um 08:56 Uhr von Kölner
@didlemaus
Diese Fragen lassen auf ein eher sehr vages Wissen bzgl. der Wahl schließen. Das kann ins Auge gehen...
Leiharbeitnehmer haben nach 3 Monaten ein aktives (die dürfen ein Kreuz machen) Wahlrecht; regelmäßig aber kein passives (sie dürfen kein Kreuz [auf einem Stimmzettel zB.]) bekommen, da sie sich nicht aufstellen können im ENTLEIHERbetrieb.
Was die Abwesenheit am Wahltag betrifft:
Sie können sich selber darum sorgen zu wählen oder der WV ist 'nett' und beschließt da was.
Erstellt am 23.01.2014 um 08:59 Uhr von gironimo
aktives Wahlrecht = sie dürfen wählen (siehe hierzu neuste Rechtsprechung bei Leiharbeitnehmern)
passives Wahlrecht = Wählbarkeit eines AN zum BR - hier Leiharbeitnehmer im Betrieb wo sie eingesetzt werden - nein.
Ich würde sagen: Für diejenigen, die das aktive Wahlrecht haben besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Ich würde dies den Kollegen vorab mitteilen (nicht nur im Wahlausschreiben sondern vielleicht zusätzlich in einer Information zur Wahl).
Erstellt am 23.01.2014 um 10:25 Uhr von Didlemaus
Aber jeder Arbeitnehmer muss seine Briefwahl selber abholen oder muss der Wahlvorstand sie anschreiben weil sie schon mehrere Jahre im Unternehmen sind??
Letztes mal hat einfach der Koordinator vor Ort etl. Briefwahlunterlagen für seine Leiharbeiter abgeholt, weil seine Mitarbeiter wie gesagt dann Urlaub hatten.
Muss also jeder Leiharbeitnehmer der die vorraussetzungen für die Wahl erfüllt, seine Unterlagen zur Wahl selber abholen??
Erstellt am 23.01.2014 um 10:28 Uhr von Schührmann
Nein, jeder der die Briefwahlunterlagen haben möchte sagt euch Bescheid.
Wie ihr die dann zum Kollegen bekommt, ist eher euer Problem.
Erstellt am 23.01.2014 um 20:18 Uhr von nicoline
Leiharbeitnehner haben vom ersten Tag ihres Beschäftigungsverhältnisses an aktives Wahlrecht, wenn zum Zeitpunkt der Einstellung feststeht, dass sie länger als 3 Monate eingesetzt werden, nicht erst grundsätzlich dann, nachdem sie länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt/anwesend sind.
Einfach erklärt bedeutet:
aktiv => man tut selbst etwas, macht nämlich ein Kreuz => passt zu Wahlberechtigung
passiv => es wird einem etwas angetan, man wird gewählt => passt zu Wählbarkeit