Bei uns sind sehr viele Leiharbeitnehmer im Unternehmen, die mit Wählen können, wenn sie 6 Monate bei uns am Standort sind. Meine Frage nun hierzu:
Was heißt in diesem Fall aktives und passives Wahlrecht? Muß der Wahlausschuss auch Leiharbeitnehmer an der Briefwahl beteiligen, wenn sie am Tag der Wahl nicht im Unternehmen sind?

Meistens zieht der Arbeitgeber, so war es in den Vorjahren, die Leiharbeitnehmer am Tag der Wahl ab, die Leiharbeitsfirma gibt ihnen Urlaub oder setzt sie wo an anderen Orten ein.

Wie muss der Wahlvorstand hier reagieren?

Mfg