Rangfolge auf Liste Persönlichkeitswahl
Hallo zusammen,
Im März finden nun Neuwahlen gemeinsam mit Nachbarstandort statt und es wird nur noch einen BR geben.
In 2013 wurden Kollegen des BR in den Nachbarstandort des Unternehmens versetzt und schieden an unserem Standort aus dem BR aus,dadurch rückte ich als Ersatz nach.
Es wurde bei der gemeinsamen Wahl eine Persönlichkeitswahl angestrebt und die ehemals ausgeschiedenen BR-Kollegen sollen auf der Liste an ihre alte Stelle rücken wie sie bei der letzten Wahl abgeschnitten haben.
Dadurch rutschen die nachgerückten Kollegen wieder ans Ende der Liste und sehen infolgedessen eine Benachteiligung.
Nun stellt sich die Frage ob die Aufstellung der Rangfolge in der Liste rechtens ist?
Vielen Dank für Eure Bemühungen
Community-Antworten (6)
22.01.2014 um 16:54 Uhr
Hallo rolfo
Du gehst vom vereinfachtem Wahlverfahren aus, das hier wahrscheinlich nicht stattfindet.
Darum sind auch andere Listenordnungen möglich. Wenn die Kandidaten/innen es mit sich machen lassen, dass der Listenführer so agiert wie er will, dann geht das so.
Bei Personenwahl spielt es aber oberflächlich betrachtet keine Rolle, wo man steht. Der Wähler kann sich ja seine Kandidaten bei der Wahl aussuchen und da kann u.U. auch der letzte gewählt sein und der erste rausfallen. Der Listenführer spekuliert aber auf das allgemeine Wählerverhalten, wonach die, die oben stehen, bessere Chancen haben.
Ich würde dann auch stark überlegen einen eigenen Wahlvorschlag zu machen. Die Stützunterschriften bekommt man schon zusammen. Und dann ist Listenwahl.
22.01.2014 um 13:46 Uhr
Was jetzt, Persönlichkeitswahl oder Listenwahl ? Bei der Persönlichkeitswahl, also nur 1 Liste werden die Kandidaten in alphabetischer Reihe aufgelistet. Habt ihr vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
22.01.2014 um 14:06 Uhr
Hallo,
rechtens ist das schon, entscheidet der listenführer. muss nicht nach alphabetischer reihenfolge gemacht werden, wie gesagt entscheidet der ........
du hast die möglichkeit eine eigene liste zu erstellen mit den nötigen stützunterschriften, mehr dazu in der wahlordnung.
MFG
22.01.2014 um 14:40 Uhr
§ 34 Wahlverfahren (1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in einem Wahlvorschlag benannt sind. Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihm Gewählten durch Ankreuzen an der hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle; es dürfen nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber angekreuzt werden, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 4 und § 12 gelten entsprechend.
22.01.2014 um 17:13 Uhr
Schon klar, deshalb habe ich in meiner ersten Antwort auch gefragt ob Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren. Leider bleibt der Frager die Antwort schuldig.
22.01.2014 um 18:26 Uhr
@ gironimo,
du hast sicher Recht,die freigestellten Br-Kollegen aus den jetzt noch beiden Gremien der verschiedenen Standorte fürchten durch die Zusammenlegung zu einem BR um ihre Positionen,deshalb auch diese wahltaktische Vorgehensweise,wie du es vermutest.
Danke auch für deine Erklärungen,werde es mir also überlegen einen eigenen Wahlvorschlag zu erstellen.
@ rolfo,
sorry,bin leider meine Antwort schuldig geblieben,da ich noch etwas unbeholfen im Umgang mit diesem Forum war,nun sehe ich schon etwas klarer :)
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