Hallo zusammen,
folgender Fall: wir sind der erste Betriebsrat in unserem Betrieb und seit ca 6 Monaten im Amt. Nun haben wir vom Arbeitsgericht Post bekommen, dass die Wahl von 3 Kollegen angefochten wird und für nichtig erklärt werden soll. Abgesehen davon, dass die Gründe absolut abwegig sind und teilweise auch erstunken und erlogen sind, können Wahlen doch nur 14 Tage nach der Wahl angefochten werden. Oder gibts da auch Ausnahmen?