Erstellt am 16.01.2014 um 21:20 Uhr von Hartmut
Hallo Zakato, ich verstehe dich so, dass eure Vorschlagslisten alle gültig sind hinsichtlich der Wahlordnung, aber unterschiedliche Designs haben. Also eine Liste ist z.B. schwarz auf weiß, eine andere grün auf rosa (ätz!), eine dritte zeigt im Hintergrund das Firmengebäude.
Das sollte kein Problem sein. Ich kann jedenfalls der Wahlordnung, hier insbes. den §§ 7 und 8, nichts entnehmen, was dagegen spricht. Es versteht sich von selbst, dass die Liste dennoch einwandfrei lesbar sein muss, und nicht jugendfreie Darstellungen besser unterbleiben. ;)