Erstellt am 14.01.2014 um 14:51 Uhr von schmitti
Wurde er aufgestellt und gab es eine gültige Liste ? Das wollen reicht nicht! ..... http://www.hensche.de/Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Betriebsratswahl_Sonderkuendigungsschutz_BAG_2AZR377-10.html#tocitem1
Erstellt am 14.01.2014 um 15:06 Uhr von gironimo
Es wäre allemal ratsam - wenn man schon auf diesen Schutz baut - einen Wahlvorschlag einzureichen. Bis Donnerstag bekommt man den doch noch hin. Natürlich - falls die Wahl überhaupt schon ausgeschrieben ist.
Wenn die Kandidatur nur dazu benutzt werden soll, den Schutz zu erlangen, ist das natürlich weniger schön.
Warum soll denn überhaupt gekündigt werden? Krankheitsbedingt?
Erstellt am 14.01.2014 um 15:19 Uhr von Oblatixx
Bleibt doch mal objektiv.
> Er hatte vor sich zur Wahl aufstellen zu lassen.
Wenn die Wahl losgeht, wollte er mitmachen, ergo, da ist noch gar nichts losgegangen, sonst wäre er schon dabei.
> Hat er dann Kündigungsschutz?
Nein, das Wollen nützt gar nichts, er muss auch können. Das kann er aber erst nach dem Wahlausschreiben.
Gut gemeint, aber in meinen Augen nicht ok.
Stellt euch vor, ihr habt einen Betriebsrat, der nur aus Mitgliedern besteht, die da drin sind, um schwer gekündigt zu werden. Meint ihr wirklich, da lehnt sich einer mal etwas weiter aus dem Fenster?
Kümmert euch besser darum, dass ein Kranker genug Probleme hat und nicht noch gekündigt werden muss, damit er glücklich wird.
Erstellt am 14.01.2014 um 16:52 Uhr von pillepalleTR
@Oblatixx:
"Stellt euch vor, ihr habt einen Betriebsrat, der nur aus Mitgliedern besteht, die da drin sind, um schwer gekündigt zu werden. "
Sowas soll durchaus schon vorgekommen sein. In vielen Betrieben ist der Kündigungsschutz DAS Argument, um zu kandidieren. Und?
"Kümmert euch besser darum, dass ein Kranker genug Probleme hat und nicht noch gekündigt werden muss, damit er glücklich wird."
Was soll das genau heißen?
Erstellt am 14.01.2014 um 18:11 Uhr von Hartmut
Hallo Fußballspieler, ich bin da bei gironimo, probiert einfach mal was geht. Der Kollege hat ja nichts zu verlieren wie's ausschaut. Bis Donnerstag kriegt ihr doch einen Wahlvorschlag hin.
In einem Punkt irrt sich gironimo, wie ich meine, aber zu eurem Vorteil. Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, muss die Wahl noch _nicht_ offiziell ausgeschrieben sein. Es reicht, dass ein Wahlvorstand existiert, und dass genügend Stützunterschriften vorhanden sind. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 299/11)
Erstellt am 14.01.2014 um 18:24 Uhr von Oblatixx
> "Kümmert euch besser darum, dass ein Kranker genug Probleme hat
> und nicht noch gekündigt werden muss, damit er glücklich wird."
> Was soll das genau heißen?
Das heißt, dass wenn man krank ist, dass man da genug Probleme hat! Als Langzeitkranker noch ein paar mehr!
Was ist daran nicht zu verstehen?
Und als Betriebsrat sollte man sich schon darum kümmern, dass nicht alle Kranken, nur weil sie eben mal krank sind, gleich gekündigt werden.
Ok, da war etwas Sarkasmus dabei.