Erstellt am 08.04.2007 um 10:32 Uhr von Mona-Lisa
@mantronix,
bei uns wurden mehrere "geheime" Listen erstellt.
Alle Kandidaten tragen sich auf der "offiziellen" Liste ein, um dann, sollte kurz vor Schluss einer eine 2. Liste abgeben, für beide Situationen vorbereitet zu sein.
Bei der Prüfung durch den Wahlvorstand muss sich jeder Kandidat sowieso für eine der Listen entscheiden.
Mit den befristeten Arbeitsverträgen ist das natürlich so eine Sache...
Wenn ihr Pech habt und euer AG einer von der ganz fiesen Sorte ist, kann es passieren, dass die Nichtgewählten nach ihrem 6 monatigen Kündigungsschutz als erste die Auswirkungen zu spüren bekommen.
Die Gewählten haben ja ihre Amtszeit bis spätestens Ende Mai 2010, aber der AG kann auch 2008 nach Ablauf der Befristung ohne jegliche rechtliche Probleme ganz bequem ungeliebte Betriebsräte loswerden....
Erstellt am 08.04.2007 um 10:56 Uhr von willi
mantronix man muss keine Listenwhl machen und Eure Verträge müssen auch nicht verlängert werden. steht denn überhaupt irgendwas in euren verträgen das ihr vorher gekündigt werden könnt?
Erstellt am 08.04.2007 um 10:59 Uhr von BMW
@mantronix
es ist so wie Mona-Lisa schon schriebbis auf den letzten Absatz.
wenn jemand mit Zeitvertrag in den BR gewählt wird dann ist er/ sie
ein BR auf Zeit
BMW
Erstellt am 08.04.2007 um 11:07 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
wenn du meinen letzten Absatz genau gelesen hättest, müsstest du eigentlich festgestellt haben, dass ich damit nicht's anderes aussagen wollte.... ;-))
Sind zwar rar gesät, aber es soll ja trotz allem noch AG's geben, die amtierenden Betriebsräten einen unbefristeten AV überreichen....
Erstellt am 08.04.2007 um 11:07 Uhr von Lotte
BMW,
habe aber Mona-Lisa so verstanden, dass sie das genau so meinte?
mantronix,
seid Ihr ein neues UN? Seid Ihr alle mit Sachgrund befristet? Oder habt Ihr eine Befristung genau über zwei Jahre, also ca. bis Februar 2008? Sind alle MA des UN mit Befristungen eingestellt? Dann würde es sich evtl. lohnen mal mit der Gewerkschaft/einem Anwalt zu sprechen, die Befristung anzuzweifeln (Individualrecht) und eine Klage wegen einseitiger Abwälzung des UN-Risikos auf die MA in Erwägung zu ziehen.
Erstellt am 08.04.2007 um 11:08 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
wünsch Dir was! ;-))
Erstellt am 08.04.2007 um 11:10 Uhr von Lotte
Moni-Lissi,
viel Glück beim Eiersuchen ;-))
Erstellt am 08.04.2007 um 11:15 Uhr von BMW
@Mona-Lisa
Du hast ja Recht ;-)
meiner Meinung nach liegt die Krücke aber im Zeitvertrag!
BMW
Erstellt am 08.04.2007 um 11:24 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
darüber kann uns nur "mantronix" aufklären, wie die befristeten Verträge gestaltet sind.
Aber gehen wir mal davon aus, dass es sich so verhält, wie "Lotte" vermutet, also von 02/06 bis 02/08.
Dann ist in der Regel klar, dass die gewählten BR-Mitglieder sich aller Wahrscheinlichkeit nach einen neuen Job suchen müssen.
Erstellt am 08.04.2007 um 12:28 Uhr von mantronix
Guten Morgen zusammen, und frohe Ostern.
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Hier nochmal die genaue Situation :
Von unseren 27 Mitarbeitern haben 23 einen befristeten Zeitvertrag, welcher jeweils um ein halbes Jahr verlängert wurde.
Die letzte Verlängerung war dann 12 Monate,(6-6-12) somit laufen die Verträge Ende Februar bzw. Ende März 2008 aus.
Es ist zwar kein neues UN, aber eine neue größere "Zweigstelle".
--->@willi ..... doch willi, wir müssen eine Listenwahl haben, denn sonst haben wir nur U-Boote im BR !.... und es geht nicht um "vorher" gekündigt werden, sondern um "nachher", sprich nach Ablauf des Zeitvertrages.
.....Also gehe ich mal davon aus, dass wir ( vorausgesetzt wir würden gewählt ) ab 2008 Arbeitslos sind, wenn wir versuchen würden, die Missstände im UN zu begradigen, oder ?
Erstellt am 08.04.2007 um 19:09 Uhr von Lotte
Mantronix,
das kommt wahrscheinlich darauf an, woher die Missstände rühren: Ist der AG dafür verantwortlich und hat er durch diese "Missstände" gar Vorteile, so wird er wahrscheinlich froh sein, wenn er Euch so elegant los wird. Haben die Missstände andere Ursachen und ist der AG froh, dass Ihr diese beseitigt (manchmal kann ein BR einem AG auch viel Arbeit abnehmen), so wird er vielleicht einige von Euch übernehmen.
Bei 23 von 27 MA würde ich als Individuum mal meine Gewerkschaft aufsuchen und die Möglichkeit einer Anfechtung der Befristung in Erwägung ziehen...
Erstellt am 09.04.2007 um 05:28 Uhr von gbi
Ich überlege gerade, was der AG dann Anfang 2008 macht, wenn 23/27 befristete und bereits 2x mal verlängerte Verträge ausfallen und nicht noch einmal verlängert werden können ?
Erstellt am 09.04.2007 um 16:12 Uhr von Der-Orion
Hallo Mantorix,
Du brauchst Dir keine Sorgen über eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu machen.
Der Grund dafür ist sehr einfach:
Dein Vertrag läuft sowieso aus und damit ist gelinde gesagt ENDE.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten danach noch weiter in Deiner Firma zu bleiben.
1. Dein Arbeitgeber bietet Dir einen unbefristeten Vertrag an
oder
2. Dein Arbeitgeber bietet Dir eine befristete Verlängerung mit sachlichem Grund an
siehe hierzu Teilzeit- und Befristungsgesetz
Gruß
Der-Orion