Erstellt am 11.01.2014 um 07:56 Uhr von Hartmut
Hallo Gecko, zunächst einmal finden die BR-Wahlen turnusmäßig alle 4 Jahre statt, so wie auch Olympische Spiele. Keiner geht auf dich zu und sagt, hey Gecko, aufgepasst, dies Jahr sind Olympische Spiele, richtig? ;)
'Kandidatenfang' .. jawohl, es kann jeder losziehen und mit Kollegen eine Liste gründen, solange nur alle Listenmitglieder wählbar sind. Die Unterschrift der Kollegen ist aber eine Bereitschaftserklärung, keine Verpflichtung! Das bedeutet, wenn dich niemand mehr auf seine Liste lässt, dann starte eine eigene Liste, und sprich die Leute, an denen du interessiert bist, einfach an. Auch dann, wenn sie bereits woanders unterschrieben haben. Im Zweifelsfalle wird der Wahlvorstand, wenn er alle Listen vorliegen hat, feststellen, dass jemand auf mehr als einer Liste kandidiert, und für Klärung sorgen.
Erstellt am 11.01.2014 um 08:39 Uhr von Oblatixx
> in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt.
> Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet.
Also, es wird eine Wahl durchgeführt.
Ob es eine Listenwahl wird, kann heute noch keiner sagen, denn es gibt noch keine Listen. Eine wird vorbereitet und wenn keine zweite auftaucht, dann wird es eine Personenwahl.
Erstellt am 11.01.2014 um 08:47 Uhr von gecko
> turnusmäßig
OK, allerdings woher weiss ich, wenn ich noch nicht länger als 4 Jahre im Betrieb bin, wann der Turnus-Start war?
>Listenwahl
Es gibt bereits mehrere Listen. Daher will ich ja eine neue aufmachen.
Daher ja auch die Frage, ob es legal ist, diese Listen bereits vor Eröffnung der Wahl unterschreiben zu lassen.
Erstellt am 11.01.2014 um 09:14 Uhr von gironimo
Die Wahlen finden laut BetrVG alle vier Jahre zwischen dem 1.3. und 31.5 statt (es gibt Ausnahmefälle) . Wann es los geht, erfährst Du mit dem Wahlausschreiben, das veröffentlicht wird. In diesem Wahlausschreiben steht auch, bis wann eine Liste einzureichen ist und wie viele Stützunterschriften erforderlich sind.
So gesehen kannst Du natürlich auch jetzt schon eine Liste erstellen und dann sehen, ob sie den Anforderungen des Wahlausschreibens entsprechen.
Erstellt am 11.01.2014 um 09:27 Uhr von gecko
also ist es legal diese liste bereits vorher zu erstellen, wenn sie dann nicht passt ist das das pech des erstellers.
>alle vier jahre
sind die jahre auch festgelegt? oder woher soll man als neuling wissen wann die nächste ist?
Erstellt am 11.01.2014 um 09:41 Uhr von Oblatixx
Ja, die sind festgelegt, z. B. 2014
Du kannst Listen erstellen, wieviele Du willst. Solange keine eingereicht ist und das geht erst nach dem Start des Wahlverfahrens, solange existiert keine. Du kannst also nicht jetzt schon sagen: Listenwahl. Da kann noch viel passieren ...
Erstellt am 11.01.2014 um 09:56 Uhr von schmitti
....... ja, die Jahre stehen auch fest. Weiter,wenn man Interesse am Thema hat gibt es da Web und man kann und darf auch den BR oder die Gewerkschaft (sofern man Mitglied ist) fragen.
Erstellt am 11.01.2014 um 11:19 Uhr von Hartmut
Hallo nochmal gecko, du bist auf dem richtigen Weg scheint mir. Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl. Gründe die Liste, wann immer du willst, das ist natürlich legal.
Persönlich finde ich, dass es gar nicht so klug ist, mit seiner Liste allzu früh aus der Deckung zu kommen. Da kann sich doch die Konkurrenz drauf einstellen! Ich überrasche lieber. Aber das ist Geschmackssache.
Erstellt am 12.01.2014 um 14:03 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
" Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl."
Wie kommst Du auf die Schnappsidee, eine Listenwahl GARANTIEREN zu wollen?
@ Gecko
Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist zulässig!
Auch sollte man wissen, dass Wahlbewerber, die für ihren Wahlvorschlag die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften gesammelt haben, bereits ab diesem Zeitpunkt unter den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KschG fallen. Und das unabhängig davon, ob die Wahl mit Aushang des Wahlausschreibens offiziell eingeleitet wurde oder nicht!
Fragt sich, wer hier womöglich klüger ist ...