Hi zusammen,

in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt.
Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet.
Von der Wahl habe ich durch Zufall erfahren, da ich noch keine 4 Jahre im Betrieb bin. D.h. Der Betriebsrat hat bis dato weder das Wahlverfahren eröffnet noch überhaupt informiert, dass dieses Jahr Wahl ist.
Jetzt sind die momentanen Betriebsratsangehörigen bereits letztes Jahr auf Kandidatenfang gegangen und haben die Kandidaten bereits auf ihren Listen samt Unterschrift verpflichtet.
Dadurch sind natürlich schon mehrere Kandidaten, die auf eine neue Liste kommen würden bereits vom "Markt".

Ist dieses Verhalten bereits vor dem Start des Wahlverfahrens und der Information durch den BR, dass dieses Jahr Wahlen sind, erlaubt?

Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Gecko