Erstellt am 08.01.2014 um 20:43 Uhr von Snooker
Von was für einem Zustimmungsformular sprichst Du ?
Erstellt am 08.01.2014 um 22:01 Uhr von Pjöööng
Wohl die nach § 6 (3) 2.Satz der WO zum BetrVG.
Di kann man doch einfach selber gestalten.
Erstellt am 09.01.2014 um 00:02 Uhr von hoppsi
Hallo Snooker,
statt auf dem Listenformular zu unterschreiben, auf dem jeder Kanditat aufgeführt ist, gibt es ein separates Formular zur Unterschrift, damit man als Kandidat zur Verfügung steht.
Erstellt am 09.01.2014 um 00:08 Uhr von hoppsi
Hallo Pjöööng,
weiß noch, dass man bestimmte Erfordernisse beachten muß. Weißt Du welche Komponenten das Formular enthalten muss, damit es auch gültig ist?
Vielen Dank und viele Grüße
Erstellt am 09.01.2014 um 08:29 Uhr von Nubbel
http://www.ar-wahlen.de/Vordrucke/index_html/Zustimmungserklaerung_DrittelbetG.doc/
das ist für eine aufsichtsratswahl. wenn man die § und gesetze austauscht....
Erstellt am 09.01.2014 um 11:39 Uhr von Pjöööng
hoppsi,
die Anforderungen sind da nicht sonderlich hoch. Di Kommentare sprechen von "schriftlich" und "eigenhändig unterzeichnet". Insofern wäre bereits ein Butterbrotpapier mit etwa folgendem Text "Hiermit erkläre ich, Karl Müller, mich damit einverstanden, auf der Liste 'Die Dicken kommen' für die Betriebsratswahl 2014 bei der Peter Maier OHG zu kandidieren. Ort, Datum, Unterschrift." ausreichend.
Zitat (Nubbel):
"http://www.ar-wahlen.de/Vordrucke/index_html/Zustimmungserklaerung_DrittelbetG.doc/
das ist für eine aufsichtsratswahl. wenn man die § und gesetze austauscht...."
Genau das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte! Falls dann noch der WV dieses "Formular" an die Wahlbewerber herausgibt, dann hat er eine klassische Vorlage für eine erfolgreiche Wahlanfechtung geliefert!
Der Satz "Ich versichere, dass ich im Falle meiner Wahl die Wahl annehmen werde." hat in der Zustimmungserklärung nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen!