BR erlaubt keine Vorstellung von BR-Kandidaten auf Betriebsversammlung Teil II
Guten Tag,
unser Betriebsrat besteht zu 95% aus Mitgliedern der Liste A. Ich bin Kandidat der Liste B und will mich auf einer Betriebsversammlung der Belegschaft vorstellen.
Der Betriebsrat will keinen Tagesordnungspunkt "Kandidatenvorstellung" auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung setzen - und nimmt mir damit die Chance, mich vorzustellen. Die bereits gewählten Mitglieder hingegen kommen ja genug zu Wort auf der Versammlung.
Kann man den Betriebsrat in irgendeiner Form dazu zwingen, dass sich BR-Kandidaten auf der Versammlung vorstellen können? (Unterschriftensammeln wird nicht klappen. So viele Unterschriften, 25%, werde ich niemals sammeln können. Wir sind sind ein großes Unternehmen.)
Schöne Grüße
Erstellt am 04.01.2014 um 14:39 Uhr
von scimus
Community-Antworten (9)
04.01.2014 um 19:58 Uhr
Copi Nubbel, Ganz falsch lag ich ja nicht. Denn er möchte sich als Kandidat vorstellen. Dazu ist aber eine BV auch nicht da. Also, gleich ob bereits gewählte für sich wieder Wahlwerbung machen wollen oder neue Kandidaten sich vorstellen, also für sichnWerbung machen wollen, dafür ist eine BetrVers nicht da. Antwort 7 Erstellt am 04.01.2014 um 17:28 Uhr von schmitti Copi Ende
@schmitti Ganz so isse nu doch nicht wie Du denkt. Im vorliegenden Fall ist es wohl so das die BR´s der Liste A die einzelnen Themen den MA näher bringen. Automatisch bleiben bei der nächsten Wahl dem Wähler eher in Errinnerung als die, die nix sagen und auch sonst immer eher im Hintergrund arbeiten. Geschickter Weise könnte die Threaderstellerin zu einigen Themen in der Betriebsversammlung Fragen stellen. Nach dem Motto: ich bin Frau Müller aus dem BR: mir ist da zum Thema xy aber immer noch nicht klar warum wir nicht Folgende Strategie verwenden können um eher ans ziel zu kommen. Und man trägt sein Vortrag vor. Das nennt man Wahlkampf für sich machen, schmitti.......nicht sich Hinstellen und sagen ich bin Hermine Müller, 34 Jahre und seit 5 Jahren im Betrieb und möchte in x Monaten für den BR kandidieren. Man muss ein Programm haben und dies unter die Belegschaft bringen können. Dann bleibt man in Errinnerung und kann stimmen für sich gewinnen.
05.01.2014 um 01:39 Uhr
Da muss ich jetzt aber mal eine Lanze für schmitti brechen.
Er hat hier vollkommen Recht. Natürlich kann man das von dir hier vorgeschlagene Versuchen. Als Sitzungsleiter würde ich hier aber sehr schnell den Ausschalter betätigen.
Wenn so etwas durchgeht, bedarf es auch keiner Tagesordnung mehr. Die Sitzungsleitung kann dann auch gleich jeder übernehmen oder ganz entfallen. Macht ja sowieso jeder was er will......
Und der unterschwellige Vorwurf mit der einseitigen Möglichkeit einer Wahlwerbung kann ja wohl auch nicht greifen. Einmal davon abgesehen, dass hier nur eine vermutete Möglichkeit vorliegt, die, sollte sie sich dann auf der VS bestätigen, dann die geeignetere Plattform wäre, sich selbst zu präsentieren (Retourkutsche).
05.01.2014 um 02:16 Uhr
wenn du agieren würdest, macht snookers vorschlag sogar doppelt Sinn:) man stellt sich selber vor und gleichzeitig disqualifizierst du dich selber. oder was glaubst du wie deine art der machtausübung bei den anwesenden kollegen ankäme?
05.01.2014 um 02:26 Uhr
Bestimmt gut.....
Und wenn es dort einen Nubbel geben würde, wäre eine Machtdemonstration auch nicht so schwer!
Da es dazu einer größeren Halle bedürfte, in der sich dann bestimmt auch ein Stützpfeiler zum Anbinden eines Nubbel finden würde, könnte man diesen dann ja Auspeitschen und danach mit einem kleinen Feuerchen für etwas Wärme sorgen;-)
05.01.2014 um 12:17 Uhr
Snooker, klar kann man sich auch dadurch bekannt machen, dass man in einer BetriebsVers gute Fragen stellt oder auf Aussagen des BR gut und kritisch reagiert. Man kann auch seinen Unwillen am bestehenden BR kundtun. Auch ggf einmal sagen hoffen wir bei der anstehenden Wahl auf Änderung. Doch ein "wacher" BRV als Sitzungsleiter reagiert dann geschickt und lässt solches dann auch mit Verweis darauf, dass es hier eben keine Wahlkampf/Wahlwerbungsveranstalltung ist nicht weiter zu. Bringt ggf a6ch noch den Pkt die Sitzung und die hier geplanten Pkt nicht zu stören. Weiter den Hinweis, für Wahlwerbung sueht das Gesetz andere Wege vor.
05.01.2014 um 12:26 Uhr
Snooker, klar ist aber auch ein amtierender BR wenn er nicht nur Mist macht und dann wie das Gesetz es vorsieht auf der Betrvers. das geleistete gut darstellt im Vorteil. Auch darf er darauf hinweisrn, dass er selbstverständlich diese Arbeit so weiter umsetzen möchte. Das ist dann auch erlaubte versteckte Wahlwerbung, wenn eine solche Versammlungbkurz oder unmittelbar vor der Wahl stattfindet. Ggf gibtves dann aus Extra auch noch Koll im Plenum, welche die Frage oder Aussage machen, sie hoffen und unterstellen, dass diese BRM weiter machen, also wieder so antreten zur Wahl.
05.01.2014 um 12:29 Uhr
Leuts Ich weiß zwar nicht wie ihr eure Betriebsversammlung durchführt, aber wir hatten seinerzeit nach jedem Tagesordnungspunkt in die Runde gefragt, ob noch Fragen oder Anregungen zu dem Thema sind. Kam was wurde es offen mit Belegschaft, BR und GL diskutiert. Hat aber auch immer was mit dem Miteinander zu tun. Für unser Betrieb war eine Betriebsversammlung mehr als nur Vorträge halten.
05.01.2014 um 13:37 Uhr
Und wenn es dort einen Nubbel geben würde, wäre eine Machtdemonstration auch nicht so schwer!
du solltest in den geschichtsbüchern und den nachrichten der letzten jahre nachlesen, was den menschen, deren arroganz deiner nahe kam, früher oder später widerfuhr
ich bleibe dabei, snooker hat recht, ein souveräner betriebsrat lässt auch die neuen kandidaten kurz sprechen.
05.01.2014 um 17:41 Uhr
Ich weiß gar nicht, was du willst?
Ich lass sie doch auch sprechen. Allerdings nur auf einer passenden Plattform oder wenn es diese nicht gibt, draußen vor der Tür…
Und was den Vorwurf bezüglich der Arroganz angeht, so kann ein solcher Eindruck meist nur dort entstehen, wo Probleme hinsichtlich einer normalen Auffassungsgabe und Interpretationsfähigkeiten vorliegen.
Und dass Snooker hier unrecht hat, wurde ja auch von keinem behauptet.
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