@snooker
erstmal ein gutes gesundes neues Jahr.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage mit dem Azubi.
Der Azubi hat vor der Ausbildung bereits in unserem Unternehmen gearbeitet, ist also längst über die 6monatige Betriebszugehörigkeit bei uns und somit wählbar.
Der Azubi ist sich im Klaren, dass er wählbar ist. (ich war mir nur nicht ganz sicher, weil er Azubi ist, und meine Kollegen der Meinung waren, dass Azubis abgesehen von Ausbildungsvertretung nicht in den Betriebsrat gewählt werden können).

Ich vermute mal im Forum ist noch jemand mit "meinem" Nicknamen "Lisbeth" aktiv, denn die Frage mit dem §18Aktiengesetz geht mich nichts an und kommt auch nicht von mir.
--- dies nur zur Info ---

Auch allen anderen Helfern im Forum herzlichen Dank für die Hilfe und ein gutes neues Jahr.
Gruß Lisbeth

Leider funktioniert mein Nickname jetzt nicht mehr.