Bei meinem Betrieb mit etwa 130 Arbeitnehmern müsste der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern bestehen. Im Moment scheint es leider sehr unwahrscheinlich überhaupt so viele Kandidaten gewinnen zu können. Welche Regelungen gibt es hinsichtlich des Abweichens von der Soll-Größe des Betriebsrate? Ist ein Betriebsrat mit weniger Mitgliedern zulässig?