Erstellt am 12.12.2013 um 10:34 Uhr von marlene
Die Amtsperiode des jetzigen BR endet nach Ablauf der 4 Jahre wenn die vorherige Wahl im Regelwahlzeitraum stattfand. Es gibt such keine zentrale Vorgabe eines einheitlichen Wahltermins. Das wäre rechtswidrige Einflussnahme auf due Wahl. Somit Verstoß gem. § 119 BetrVG. Den genauen Wahltermin legt einzig der jeweilige Wahlvorstand fest. Er unterliegt keiner Weisungsbefugnis. Der neu gewählte BR kommt erst nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR ins Amt. Ggf also auch erst Wochen später wenn die neue Wahl unverständlicher Weise sehr früh war. Also, ihr als WV bestimmt den Wahltetmin und kein anderer oder keine zentrale Vorgabe.
Erstellt am 12.12.2013 um 12:55 Uhr von xumuimhxer
@marlene: Solange die Vorgabe wie oben geschrieben eine "soll" und keine "muss" ist, sehe ich keine unzulässige Einflussnahme.
Im übrigen kann ich gut verstehen, wenn die Wahlen in allen Betrieben eines Konzerns koordiniert werden. Das nimmt den einzelnen Wahlvorständen viel Arbeit ab. Schon alleine, wenn jemand zentral das Drucken der (Brief-)Wahlunterlagen handelt...
Erstellt am 12.12.2013 um 13:16 Uhr von Pjöööng
Das mit dem § 119 stimmt natürlich nicht, wenn die Wahl dadurch nicht behindert wird. Und sofern der Wahltermin nicht unsinnig gelegt wird (und das ist hier wohl nicht der Fall) ist so ein koordinierter Wahltermin definitiv keine Behinderung.
Selbst wenn dieser Termin "verpflichtend" wäre, wäre das in der Regel auch noch keine Straftat im Sinne des § 119. Um aber eine Diskussion um ein mögliches "muss" abzukürzen: Wie soll so etwas verpflichtend gemacht werden? Was würde passieren wenn sich ein WV nicht an den Termin hält. Auch dann könnte/dürfte der Arbeitgeber (oder wer auch immer) die Wahl nicht behindern.
Ich denke auch, dass ein koordinierter Termin durchaus Vorteile haben kann und er erscheint hier auch sinnvoll gewählt. Mit den Osterfeiertagen dauert es dann sowieso etwas, bis alle die Wahl angenommen haben und die Konstituierende stattfinden kann. Die verbleibenden Wochen kann dann dieser BR in spe mit der Buchung von Schulungen verbringen.
Erstellt am 14.12.2013 um 07:31 Uhr von Hartmut
Hallo sachsenwilli, der Zeitpunkt der BR-Wahl wird alleine vom Wahlvorstand festgelegt. Da kann ihm keiner reinreden, weder eure Zentrale, noch der BR.