Gibt es eine Regelung, wie lange der zeitliche Abstand zwischen einer BR-Wahl und dem Beginn der Amtszeit des neu gewählten BR sein sollte?
Hintergrund ist der Folgende:
Die Amtszeit unseres derzeitigen BR endet laut BetrVG am 27.05.2014 24:00 Uhr. Nun ist zentral vorgegeben, dass bei uns die BR-Wahl vom 2.-4. April 2014 stattfinden soll.
Das würde ja bedeuten, dass der neu gewählte BR sich ca. 6 Wochen lang quasi in der "Warteschleife" befindet. Ich habe da aber leider keine Regelung gefunden, lediglich der hier verfügbare Wahlplaner spricht wegen dieser langen Zeit eine "Warnung" aus.