@Fragenbär
Lasst euch hier nicht Bange machen. Was in einer Muster Geschäftsordnung steht, kann euch letztlich Schnucke sein.
Hier wird auch nur festgelegt, wie die WV-Mitglieder beabsichtigen die Wahl durchzuziehen. Sie geben sich halt selbst eine Ablaufordnung. Die kann jeder WV so gestalten, wie er gerade lustig ist.
Wo, und vor allem was die Adresse eines WV ist, entscheidet auch immer der WV selbst.
Ob dies ein stationäres oder fahrbares Büro, ein überdachter Sandkasten, Omas gute Stube oder sonst eine Hütte ist, ist schnurzpiepegal. Sie muss sich nur auf dem Betriebsgelände befinden.
Daher mein Tipp:
In seiner ersten Sitzung sollte der WV eine Adresse festlegen - es kann sich z. B. um die betriebliche Anschrift des Vorsitzenden des WV handeln - und diese dem Arbeitgeber und der GW mitteilen sowie sie in der betrieblichen Öffentlichkeit z. B. am schwarzen Brett veröffentlichen, um deutlich zu machen, dass Erklärungen an den WV nur hier wirksam abgegeben werden können.
Diese Adresse müsst ihr dann natürlich auch in das Wahlausschreiben (§ 3 WO) aufnehmen.
Das hat dann auch den Vorteil, dass ihr die GW nicht gesondert zu informieren braucht. Will sie etwas, wird sie sich schon Melden.
Weiter beachtet bitte:
Um hier Fehler, die zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen könnten, zu vermeiden, sollte der WV auf jeden Fall für den Zeitpunkt der im Wahlausschreiben benannten Termine (z. B. für den Einspruch gegen die Wählerliste oder die Prüfung der Wahlvorschläge) schon sehr rechtzeitig zu Sitzungen einladen.
Aber die Gerichte sind hier relativ gnädig.
Da durch den WV oftmals auch kurzfristige Entscheidungen zu treffen sind, z. B. ob ein in letzter Minute eingereichter Wahlvorschlag ordnungsgemäß ist, sind in einem solchen Fall an die Rechtzeitigkeit nicht zu hohe Anforderungen zu stellen.
Das gilt nach Ansicht des BAG auch dann, wenn von unverzüglich die Rede ist. Unverzüglich bedeutet hier nur: „Ohne Schuldhaftes verzögern“
Natürlich braucht auch nicht immer einer permanent vor Ort zu sein, um sich irgendeinen Quatsch anzuhören. Es reicht vollkommen aus, dass ihr sicherstellt, dass dem WV zugehende Erklärungen, Einsprüche und sonstige Übergaben von Dokumenten, innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen können.
Wie ihr seht, ist alles halb so schlimm. Hört sich anfangs immer schlimmer an, als es dann letztendlich doch ist.
Viel spaß noch und lasst euch nicht ärgern.
Nach sechs mal Wahlstress als WV mache ich jetzt einmal Pause…...allerdings gehen mir die eigenen Jecken jetzt schon wieder auf den Senkel. Leider scheint der eine oder andere doch nur ein Sieb unter den Haaren zu haben……