Erstellt am 29.09.2013 um 02:11 Uhr von Watschenbaum
leg die alten Unterlagen weg .........................
§ 21 BetrVG
In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen
§ 13 BetrVG
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 29.09.2013 um 10:47 Uhr von PaulBreitner
Warum die alten Unterlagen weglegen?
Ist unsere Amtszeit nun zu Ende, oder endet diese am 31.Mai 2014?
Bin mir immer noch unsicher wegen Berufung des Wahlvorstandes. Wir haben morgen Sitzung sollten wir beschließen umgehend den Wahlvorstand einzuberufen?
Erstellt am 29.09.2013 um 10:57 Uhr von PaulBreitner
Heißt das wir hätten in dem Wahlzeitraum von 2011 wählen müssen. Da das Wahlergebnis am 20.09.2009 bekanntgegeben worden ist. Für 2010 waren wir nicht ein Jähr im Amt. Also in 2011 hätten wir wählen lassen müssen.
Daraus schließe ich wir sind seit 2 Jahren nicht mehr im Amt.... Das wäre eine Katastrophe....
Also pronto pronto Wahlvorstand einberufen und hoffen das der Geschäftsführer die Unterlagen nicht hat und nichts merkt.
Jetzt stellt sich die Frage was hat der GF für Möglichkeiten wenn er es merkt?
Vielen vielen Dank für eure Antworten und Hilfe vorab.
Erstellt am 29.09.2013 um 10:59 Uhr von Watschenbaum
wenn ihr zum Zeitpunkt der letzten regelmässigen Betriebsratswahl (2010) noch kein Jahr im Amt ward, müsst ihr erst wieder 2014 wählen
Erstellt am 29.09.2013 um 11:22 Uhr von PaulBreitner
Ok jetzt bin ich beruhigt.
Unsere Amtszeit läuft spätestens am 31.Mai 2014 ab
Erstellt am 29.09.2013 um 12:01 Uhr von pillepalleTR
"Heißt das wir hätten in dem Wahlzeitraum von 2011 wählen müssen."
"Also in 2011 hätten wir wählen lassen müssen. "
Wie kommst du übrigens auf 2011??? In 2011 gab s keinen Wahlzeitraum.
Der findet bundeseinheitlich alle 4 Jahre (2006,2010,2014,2018 etc.) in der Zeit von 1. März bis 31. Mai statt.
Erstellt am 29.09.2013 um 12:19 Uhr von Hartmut
@pillepalleTR: Im Prinzip richtig, es sei denn, es gab vorher noch keinen BR. Dann kannst du den jederzeit gründen, so die formalen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Weiter siehe oben (#219778, Watschenbaum)
Erstellt am 29.09.2013 um 12:30 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Der Einwand von @pillepalleTR ist vollkommen korrekt.
"Im Prinzip richtig, es sei denn, es gab vorher noch keinen BR. Dann kannst du den jederzeit gründen, so die formalen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. "
Das ist allerdings ziemlicher Quatsch! Gibt es ja noch weitere Gründe, einen BR außerhalb des Regelwahlzeitraums wählen zu müssen.
@ PaulBreitner
"Unsere Amtszeit läuft spätestens am 31.Mai 2014 ab"
Der Termin für die Stimmabgabe sollte im kommenden Jahr deutlich vor dem 31.5. liegen, da ihr sonst womöglich eine BRlose Zeit riskiert.
Die Amtszeit des jetzigen BR endet mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.
Erstellt am 29.09.2013 um 16:05 Uhr von pillepalleTR
@Hartmut:
aus irgendeinem Grund scheint der Fragesteller der Meinung gewesen zu sein, dass in 2011 ein "Wahlzeitraum" war. Das entnehme ich zumindest den beiden zitierten Passagen aus #219777.
Durch meinen Beitrag wollte ich
a) herausbekommen, wie er darauf kommt
b) klarstellen, dass dem nicht so ist
und somit
c) vermeiden, dass bzgl. des "Wahlzeitraums" zukünftig Fehler gemacht werden.
Ob es vorher (vor dem 20.09.2009) einen BR gab oder der bestehende sich aufgelöst hat oder oder oder...spielt heute und im Frühjahr 2014 keine Rolle mehr.