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Auflösung BR/ Ende der Amtszeit

S
Suppe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, der amtierende Betriebsrat hat mit 7 gegen 6 Stimmen beschlossen, sich vorzeitig aufzulösen, um dem neu gewählten BR den Weg frei zu machen und eine "sofortige" Übernahme der Amtsgeschäfte zu ermöglichen. Können die 6 BR-Mitglieder ihr Restmandat noch ausüben oder sind auch sie an den Beschluss gebunden? Hiermit im Zusammenhang steht dann auch die Frage nach dem Ende der Amtszeit. MfG

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Community-Antworten (4)

C
Charlys

23.09.2013 um 13:33 Uhr

Der rechtskräftige Beschluss löst den BR mit sofortiger Wirkung auf. Damit gibt es keine Mandate mehr.

H
Hoppel

23.09.2013 um 14:26 Uhr

@ Suppe

Was geht denn bei Euch ab?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ein BR neu gewählt worden sein und zeitgleich noch ein amtierender BR existieren.

Das ist mehr als erklärungsbedürftig!

C
Charlys

23.09.2013 um 16:40 Uhr

Meine erste Antwort war etwas falsch, unvollständig. Klar muss der BR nach Auflösungsbeschluss die Geschäfte bis zur Neuwahl weiterführen. ......

H
Hoppel

23.09.2013 um 16:50 Uhr

Sag mal Charlys, kannst auch Du nicht lesen?

Deine Antwort geht doch völlig am beschriebenen Sachverhalt vorbei, da bereits ein neuer BR gewählt wurde ... warum auch immer!

Vermutungsmodus on Hier hat ein BR nicht verstanden, wann die Amtszeit beginnt und wann sie endet. Man ist einfach davon ausgegangen, dass ein BR immer für vier Jahre gewählt wird. Diese vier Jahre sind jetzt irgendwann um, ein neuer BR ist bereits gewählt und jetzt will der noch amtierende BR den neu gewählten BR durch seinen Beschluss "BR tritt zurück" mit sofortiger Wirkung handlungsfähig machen. Vermutungsmodus off

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