Hallo Leute, möchte nur kurz informieren das Initiatoren einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes auch in der Probezeit unter besonderen Kündigungsschutz stehen§15 3a, hatte heute diesbezüglich mein Verfahren beim Arbeitsgericht.Arbeitgeber mußte seine Kündigung zurück ziehen, zähneknirschent.Abfindung hat er mir angeboten"250 Euro"