Erstellt am 22.08.2013 um 10:35 Uhr von rolfo
Entsprechend ihrer Satzung ja, wenn du eine konkurierende Liste erstellst. In der Regel wird das aber nicht geschehen.
Erstellt am 22.08.2013 um 10:44 Uhr von Hoppel
@ DerAlternative
Ganz speziell die IGM sieht so etwas überhaupt nicht gerne ... so hat sich auch schon das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen dürfen ...
http://lexetius.com/1999,1635
Und dass Ausschlussverfahren kein Einzelfall sind, zeigt diese Seite: http://labournet.de/diskussion/gewerkschaft/gewdem/ausschluss.html