Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer bestehenden Betriebsvereinbarung in der es heißt :"Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer."

lt.Personalabteilung sollen hier angeblich nur die gewerblichen Mitarbeiter mit gemeint sein und nicht die kaufmännischen Angestellten.
Wie ist eure Meinung hierzu und gibt es hier eine gesetzliche Regelung.